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Leiharbeit

Leiharbeit, auch Arbeitnehmerüberlassung genannt, ist eine Form der Beschäftigung, bei der ein Personaldienstleistungsunternehmen Arbeitnehmer fest anstellt und diese zeitweise an ein anderes Unternehmen verleiht. Ziel ist es, kurzfristige Personalbedarfe flexibel abzudecken, saisonale Schwankungen zu kompensieren oder Fachkräfte für Projekte bereitzustellen.

Rechtlich wird Leiharbeit in Deutschland durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Das Leihunternehmen muss eine Erlaubnis zur

Gleichbehandlung und Vergütung gelten nach dem Gesetz: Leiharbeitnehmer sollen grundsätzlich die gleichen Arbeitsbedingungen erhalten wie vergleichbare

Die Einsatzdauer ist begrenzt: In der Regel darf eine Leiharbeitskraft nicht dauerhaft im gleichen Einsatzbetrieb beschäftigt

Vorteile der Leiharbeit liegen in der Flexibilität für Unternehmen und Chancen für Arbeitnehmer, Erfahrungen in verschiedenen

Siehe auch: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Leiharbeit-Tarifverträge, Equal Pay.

Arbeitnehmerüberlassung
von
der
Bundesagentur
für
Arbeit
besitzen.
Der
Arbeitsvertrag
besteht
mit
dem
Leihunternehmen;
der
Einsatzbetrieb
(Entleiher)
nutzt
die
Arbeitsleistung
der
überlassenen
Mitarbeiter.
Lohn-
und
Sozialabgaben
werden
vom
Leihunternehmen
abgeführt,
während
der
Entleiher
in
der
Praxis
dem
Leihunternehmen
eine
vertraglich
vereinbarte
Leihgebühr
zahlt.
Stammkräfte
des
Einsatzbetriebs.
Nach
neun
Monaten
Einsatz
in
demselben
Betrieb
gilt
in
der
Regel
eine
Entgeltgleichheit,
sofern
Tarifverträge
dem
nicht
entgegenstehen;
Tarifverträge
der
Branche
regeln
zudem
Mindestlöhne
und
Arbeitsbedingungen.
werden;
oft
gilt
eine
Höchstdauer
von
18
Monaten
pro
Einsatzbetrieb,
mit
Ausnahmen
durch
Tarifverträge.
Betrieben
zu
sammeln.
Kritiker
sehen
Risiken
wie
niedrigere
Löhne,
weniger
Jobsicherheit
und
mögliche
Ausschöpfung
von
Leiharbeitsverhältnissen.
Debatten
drehen
sich
um
Arbeitsqualität,
Gleichbehandlung
und
die
Rolle
von
Tarifverträgen.