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Leihunternehmen

Leihunternehmen ist ein im Deutschen gebräuchlicher Begriff für ein Unternehmen, das Gegenstände oder Personen verleiht. In der Praxis wird der Begriff insbesondere für Zeitarbeitsfirmen verwendet, die Arbeitskräfte vermitteln und an andere Unternehmen überlassen. Daneben existieren Leihunternehmen, die Maschinen, Werkzeuge oder andere Güter vorübergehend an Kunden verleihen.

Bei der Arbeitnehmerüberlassung arbeiten die Beschäftigten fest beim Leihunternehmen, das sie an einen Entleiher überlässt. Der

Bei der Verleihung von Gütern unterscheidet man zwischen Verleih/Leihe von Gegenständen (kurzfristig, ohne Eigentumsübertragung) und Leasing

Wirtschaftlich spielen Leihunternehmen eine Rolle bei der Flexibilisierung von Personal und Infrastruktur, können aber auch Kritik

Arbeitsvertrag
besteht
zwischen
dem
Beschäftigten
und
dem
Leihunternehmen;
der
Einsatz
erfolgt
in
der
Regel
zeitlich
befristet.
Die
rechtliche
Grundlage
bildet
das
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
(AÜG)
sowie
ggf.
einschlägige
Tarifverträge.
Leihunternehmen
benötigen
eine
Erlaubnis
zur
Arbeitnehmerüberlassung
von
der
zuständigen
Behörde.
Die
Arbeitsbedingungen,
Löhne
und
Sozialleistungen
der
Leiharbeitnehmer
richten
sich
nach
dem
Arbeitsvertrag
des
Verleihers
und,
soweit
anwendbar,
nach
Tarifverträgen
oder
Lohntarifen
des
Entleihers.
als
Finanzierungsinstrument.
Leihverträge
regeln
Laufzeit,
Zustand,
Wartung
und
Haftung;
der
Entleiher
zahlt
eine
Leihgebühr
und
muss
die
geliehene
Sache
nach
Ablauf
zurückgeben.
auslösen,
etwa
wegen
unsicherer
Beschäftigungsverhältnisse
oder
Preisdruck
in
der
Branche.
In
Deutschland
und
anderen
deutschsprachigen
Ländern
gibt
es
daher
strikte
gesetzliche
Vorgaben
und
branchenspezifische
Regelwerke.