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Leiharbeitskraft

Eine Leiharbeitskraft, auch Leiharbeiter oder Arbeitnehmerüberlassungskraft genannt, ist eine Person, die bei einer Leiharbeitsfirma (Personaldienstleister) angestellt ist, aber vorübergehend in einem anderen Unternehmen (dem Entleiher) Arbeitsleistungen erbringt. Die Tätigkeit dient oft der Überbrückung von Auftragsspitzen, Personalbedarf oder dem Erproben von Arbeitskräften, ohne dass der Leiharbeiter dauerhaft beim Entleiher angestellt wird.

Rechtlicher Rahmen ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die Leiharbeitsfirma benötigt eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Der

Arbeitsbedingungen und Rechte: Leiharbeitskräfte haben Anspruch auf gesetzliche Urlaubstage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Sozialversicherung und Arbeitsschutz wie

Wirtschaftliche Bedeutung und Kritik: Leiharbeit schafftFlexibilität für Unternehmen, wird aber auch kritisch gesehen wegen unsicherer Beschäftigungsverhältnisse

Leiharbeiter
ist
Angestellter
der
Leihfirma;
der
Entleiher
bezahlt
in
der
Regel
Entgelt
nach
Tarifvertrag
oder
gesetzlicher
Vorgaben
und
muss
vergleichbare
Arbeitsbedingungen
wie
bei
eigenen
Mitarbeitern
bieten.
Nach
dem
Gesetz
gilt
in
der
Regel
eine
Entgeltgleichheit
nach
einer
Übergangszeit
(häufig
neun
Monate)
für
Arbeitnehmer
in
vergleichbarer
Tätigkeit
beim
Entleiher,
sofern
kein
anderer
Tarifvertrag
greift.
Die
Dauer
der
Überlassung
an
denselben
Entleiher
ist
in
der
Regel
auf
18
Monate
begrenzt;
Ausnahmen
können
durch
Tarifverträge
vorgesehen
sein.
andere
Arbeitnehmer.
Sie
genießen
grundsätzlich
dieselben
Rechte
aus
dem
Arbeitsverhältnis
wie
andere
Beschäftigte,
wobei
Tarifverträge
und
Betriebsvereinbarungen
zusätzliche
Regelungen
vorsehen
können.
Die
Vermittlung,
Abrechnung
von
Löhnen
sowie
organisatorische
Betreuung
übernimmt
meist
die
Leihfirma;
der
Einsatz
erfolgt
beim
Entleiher
gemäß
vertraglicher
Vereinbarung.
und
möglicher
Lohndifferenzen.
Reformen
zielen
auf
Transparenz,
besseren
Schutz
der
Leihkräfte
und
stärkere
Gleichbehandlung
mit
Stammmitarbeitern
ab.