Leiharbeitskraft
Eine Leiharbeitskraft, auch Leiharbeiter oder Arbeitnehmerüberlassungskraft genannt, ist eine Person, die bei einer Leiharbeitsfirma (Personaldienstleister) angestellt ist, aber vorübergehend in einem anderen Unternehmen (dem Entleiher) Arbeitsleistungen erbringt. Die Tätigkeit dient oft der Überbrückung von Auftragsspitzen, Personalbedarf oder dem Erproben von Arbeitskräften, ohne dass der Leiharbeiter dauerhaft beim Entleiher angestellt wird.
Rechtlicher Rahmen ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die Leiharbeitsfirma benötigt eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Der
Arbeitsbedingungen und Rechte: Leiharbeitskräfte haben Anspruch auf gesetzliche Urlaubstage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Sozialversicherung und Arbeitsschutz wie
Wirtschaftliche Bedeutung und Kritik: Leiharbeit schafftFlexibilität für Unternehmen, wird aber auch kritisch gesehen wegen unsicherer Beschäftigungsverhältnisse