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Lohndokumentation

Lohndokumentation bezeichnet die systematische Erfassung und Archivierung von lohnbezogenen Daten eines Unternehmens. Sie umfasst die Dokumentation der Vergütung einzelner Mitarbeitender (Grundlohn, Zulagen, Boni, Zuschläge, variabler Vergütungsbestandteil, Überstunden), der Kriterien und Verfahren zur Lohnbestimmung sowie der zugehörigen Unterlagen wie Entgeltstrukturen, Stellenbewertungen, Tarif- oder Betriebsvereinbarungsregelungen und Änderungsprotokolle. Ziel ist eine nachvollziehbare Gehaltsstruktur, Transparenz gegenüber Mitarbeitenden sowie die Erfüllung gesetzlicher und vertraglicher Anforderungen.

Dazu gehören unter anderem personalbezogene Daten, Position, Abteilung, Betriebszugehörigkeit, Stufen- bzw. Entgeltgruppen, Brutto- und Nettogehalt, Zuschläge,

Rechtliche Grundlagen reichen von allgemeinen arbeits- und tarifrechtlichen Verpflichtungen bis zu spezifischen Vorgaben etwa aus dem

Aufbewahrung und Löschung richten sich nach steuer- und handelsrechtlichen Vorgaben; in der Praxis werden Lohndokumentationen oft

Vermögenswirksame
Leistungen,
steuer-
und
sozialversicherungsrelevante
Abzüge
sowie
ggf.
Leistungs-
oder
Funktionskriterien.
Die
Lohndokumentation
dient
damit
der
Berechtigungsnachweis
gegenüber
Betriebsprüfungen,
Arbeitsgerichten
sowie
Gleichstellungs-
bzw.
Entgelttransparenzprüfungen.
Entgelttransparenzgesetz
(EntgTranspG)
in
Deutschland
sowie
der
Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO).
Unternehmen
müssen
sicherstellen,
dass
der
Zugriff
auf
personenbezogene
Daten
angemessen
gesteuert
wird
und
die
Daten
entsprechend
den
Datenschutzbestimmungen
verarbeitet
werden.
mehrere
Jahre
aufbewahrt
(häufig
6
bis
10
Jahre),
bevor
eine
sichere
Vernichtung
erfolgt.
Lohndokumentation
steht
im
engen
Zusammenhang
mit
der
Lohnabrechnung:
Letztere
ist
die
individuelle
Gehaltsabrechnung
für
Mitarbeitende,
während
die
Lohndokumentation
das
hinterlegte,
strukturierte
Beweismaterial
für
das
Unternehmen
darstellt.