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Chancengleichheit

Chancengleichheit bezeichnet das Prinzip, dass alle Menschen dieselben Chancen haben sollen, ihre Fähigkeiten zu entwickeln und Lebenswege frei von Benachteiligungen zu gestalten. Ziel ist es, gleiche Startbedingungen und faire Zugänge in Bildung, Arbeit, Gesundheit und politischer Teilhabe zu gewährleisten. Dabei wird oft zwischen Chancengleichheit (gleiche Voraussetzungen) und Ergebnisgleichheit unterschieden: Erstere meint gleiche Möglichkeiten, Letztere gleiche Ergebnisse.

Historisch entwickelte sich dieses Konzept im Kontext von Bildungsreformen, Antidiskriminierungsgesetzen und sozialstaatlichen Politiken. In Deutschland spielen

Kernbereiche sind Bildung und frühkindliche Förderung, der Zugang zu hochwertigen Bildungseinrichtungen, der Arbeitsmarkt und faire Beschäftigungsmöglichkeiten,

Kritik betont, dass Chancengleichheit allein oft bestehende Ungleichheiten nicht ausgleicht; Debatten beziehen sich auf Ergebnisorientierung oder

Maßnahmen
zur
Bildungsgerechtigkeit,
Minderheitenrechte
und
der
Antidiskriminierung
eine
zentrale
Rolle;
das
Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz
(AGG)
von
2006
ist
hierbei
ein
einschlägiges
Rechtsinstrument.
Auf
internationaler
Ebene
stehen
Prinzipien
zur
Chancengleichheit
in
Bildung
und
Arbeitsmarkt
im
Mittelpunkt
multilateraler
Abkommen.
Gesundheit
und
soziale
Sicherung
sowie
digitale
Teilhabe.
Instrumente
reichen
von
gesetzlichen
Diskriminierungsschutz
bis
zu
Förderprogrammen,
Quoten
in
bestimmten
Bereichen,
Transparenzpflichten
bei
Personalentscheidungen
und
gezielten
Unterstützungsmaßnahmen
für
benachteiligte
Gruppen.
positive
Diskriminierung.
Zudem
bleiben
Messbarkeit
und
Wirksamkeit
in
komplexen
Gesellschaften
schwer
festzustellen.