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Auftragnehmern

Auftragnehmern bezeichnet die in einem Rechtsverhältnis die Partei, die sich verpflichtet, gegen Vergütung eine bestimmte Leistung zu erbringen. Typische Beispiele sind Handwerksbetriebe, Ingenieur- oder Architekturbüros, IT-Dienstleister oder Freiberufler. Der Auftragnehmer arbeitet im Rahmen eines Auftragsverhältnisses mit einem Auftraggeber zusammen, der die Leistungen definiert und bezahlt. Auftragnehmern können sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen sein.

Die rechtliche Grundlage eines solchen Verhältnisses hängt von der gewählten Vertragsform ab. Bei einem Werkvertrag verpflichtet

Zu den zentralen Pflichten des Auftragnehmers gehören fachgerechte Ausführung, Einhaltung von Spezifikationen, Wahrung von Sicherheits- und

Beendigungen und Rechtsmittel ergeben sich aus den Vertragsbedingungen: Nachbesserung, Preisreduktion oder Rücktritt können unter Umständen möglich

sich
der
Auftragnehmer,
ein
bestimmtes
Erfolgsergebnis
zu
schaffen
oder
zu
liefern.
Bei
einem
Dienstvertrag
geht
es
hingegen
um
die
Erbringung
von
Dienstleistungen
ohne
Erfolgsgarantie.
Im
allgemeinen
Auftragsrecht
kann
der
Auftragnehmer
Beauftragter
sein,
der
Aufgaben
im
Auftrag
des
Auftraggebers
übernimmt.
In
der
Praxis
begegnen
Auftragnehmern
häufig
Regelungen
aus
dem
BGB,
VOB/B
oder
vergleichbaren
Verträgen,
die
Qualitätsstandards,
Fristen,
Vergütung
und
Abnahme
regeln.
Arbeitsschutzstandards
sowie
Termintreue.
Er
trägt
das
Risiko
der
ordnungsgemäßen
Ausführung
und
haftet
grundsätzlich
für
Mängel,
soweit
diese
auf
fehlerhafte
Leistung
zurückzuführen
sind,
oft
mit
Gewährleistungsfristen
verbunden.
Subunternehmerbeauftragungen
bedürfen
in
der
Regel
der
Zustimmung
des
Auftraggebers;
der
Auftragnehmer
bleibt
für
die
Erfüllung
der
vertraglichen
Pflichten
verantwortlich.
sein,
wenn
Leistungen
mangelhaft
bleiben.