Auftragnehmern
Auftragnehmern bezeichnet die in einem Rechtsverhältnis die Partei, die sich verpflichtet, gegen Vergütung eine bestimmte Leistung zu erbringen. Typische Beispiele sind Handwerksbetriebe, Ingenieur- oder Architekturbüros, IT-Dienstleister oder Freiberufler. Der Auftragnehmer arbeitet im Rahmen eines Auftragsverhältnisses mit einem Auftraggeber zusammen, der die Leistungen definiert und bezahlt. Auftragnehmern können sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen sein.
Die rechtliche Grundlage eines solchen Verhältnisses hängt von der gewählten Vertragsform ab. Bei einem Werkvertrag verpflichtet
Zu den zentralen Pflichten des Auftragnehmers gehören fachgerechte Ausführung, Einhaltung von Spezifikationen, Wahrung von Sicherheits- und
Beendigungen und Rechtsmittel ergeben sich aus den Vertragsbedingungen: Nachbesserung, Preisreduktion oder Rücktritt können unter Umständen möglich