Verfügungsgewalt
Verfügungsgewalt bezeichnet im deutschen Privatrecht die rechtliche Macht, über eine Sache oder ein Rechtsgeschäft wirksam zu verfügen. Sie umfasst die Fähigkeit, durch Rechtsgeschäft oder einseitige Erklärung den Rechtszustand einer Sache zu ändern, etwa durch Übertragung von Eigentum, Belastung mit einem Recht (Pfand, Sicherungsrecht), Überlassung oder Aufhebung. Die Verfügungsgewalt hängt regelmäßig mit dem Eigentums- oder Besitzverhältnis zusammen: Eigentümerinnen und Eigentümer haben grundsätzlich Verfügungsgewalt über ihr Vermögen; Dritte können Verfügungsakte im Auftrag oder unter vertraglich eingeräumter Befugnis vornehmen.
In der Praxis wird Verfügungsgewalt wirksam, wenn die dispositive Handlung den gesetzlichen Anforderungen entspricht, insbesondere der
Beispiele illustrieren den Unterschied zwischen Besitz, Eigentum und Verfügungsgewalt: Der Eigentümer hat Verfügungsgewalt über seine beweglichen
Historisch und systematisch ist Verfügungsgewalt ein zentraler Begriff in Sachen- und Schuldrecht, der hilft, die Rechtsfolgen