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Sicherungsrecht

Sicherungsrecht bezeichnet das Teilgebiet des Privatrechts, das Instrumente zur Sicherung der Erfüllung von Verpflichtungen regelt. Es dient dazu, Gläubiger gegen Ausfälle abzusichern, indem ihnen Rechts- oder Vermögenswerte des Schuldners oder Drittergelten als Sicherheit zustehen.

Zu den wichtigsten Sicherheiten gehören reales Sicherungsrecht, persönliches Sicherungsrecht sowie vereinzelt besondere Formen. Reale Sicherheiten umfassen

Beispiele: Beim Pfandrecht wird dem Gläubiger ein beweglicher Gegenstand als Sicherheit übergeben; bei Grundschuld oder Hypothek

Entstehung und Form: Realpfandrechte entstehen durch Übereignung bzw. Vereinbarung; Grundschuld und Hypothek entstehen durch vertragliche Vereinbarung,

Durchsetzung: Im Fall der Nichtleistung kann der Gläubiger die Sicherheit verwerten oder daraus Befugnisse zur Zwangsvollstreckung

Pfandrecht
(an
beweglichen
Sachen),
Grundschuld
und
Hypothek
(an
Immobilien)
sowie
Sicherungsübereignung.
Arten
persönlicher
Sicherheiten
sind
Bürgschaft
und
andere
persönliche
Garantien.
Ergänzend
wird
in
Kauf-/Lieferverträgen
häufig
der
Eigentumsvorbehalt
vereinbart,
der
dem
Verkäufer
das
Eigentum
bis
zur
vollständigen
Zahlung
sichert.
wird
eine
Grundlast
auf
ein
Grundstück
eingetragen,
die
dem
Gläubiger
bei
Fälligkeit
das
Recht
zur
Verwertung
gibt;
der
Eigentumsvorbehalt
verbleibt
bis
zur
Zahlung
beim
Verkäufer;
die
Bürgschaft
verpflichtet
den
Bürgen,
für
die
Verbindlichkeit
des
Schuldners
einzustehen.
notarielle
Beglaubigung
bzw.
Eintragung
ins
Grundbuch;
Eigentumsvorbehalt
und
Sicherungsübereignung
bedürfen
vertraglicher
Abrede.
Bürgschaften
beruhen
ebenfalls
auf
Vertrag,
wobei
je
nach
Rechtsordnung
formale
Anforderungen
variieren
können.
ableiten.
Die
Rangfolge
der
Sicherheiten
beeinflusst
die
Verteilung
der
Erlöse
im
Insolvenzfall.
Sicherungsrecht
ist
ein
Kernbestandteil
des
Zivilrechts
und
prägt
Kreditvergabe
und
Vertragsgestaltung.