Sicherungsrecht
Sicherungsrecht bezeichnet das Teilgebiet des Privatrechts, das Instrumente zur Sicherung der Erfüllung von Verpflichtungen regelt. Es dient dazu, Gläubiger gegen Ausfälle abzusichern, indem ihnen Rechts- oder Vermögenswerte des Schuldners oder Drittergelten als Sicherheit zustehen.
Zu den wichtigsten Sicherheiten gehören reales Sicherungsrecht, persönliches Sicherungsrecht sowie vereinzelt besondere Formen. Reale Sicherheiten umfassen
Beispiele: Beim Pfandrecht wird dem Gläubiger ein beweglicher Gegenstand als Sicherheit übergeben; bei Grundschuld oder Hypothek
Entstehung und Form: Realpfandrechte entstehen durch Übereignung bzw. Vereinbarung; Grundschuld und Hypothek entstehen durch vertragliche Vereinbarung,
Durchsetzung: Im Fall der Nichtleistung kann der Gläubiger die Sicherheit verwerten oder daraus Befugnisse zur Zwangsvollstreckung