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Eigentümerinnen

Eigentümerinnen ist die Pluralform von Eigentümerin und bezeichnet Frauen, die Eigentumsrechte an einer Sache oder einem Vermögenswert besitzen. Der Begriff wird verwendet, wenn die Eigentümerinnen eindeutig identifiziert werden sollen, etwa in Verträgen, Dokumenten oder Berichten.

Eigentümerinnen können Immobilien, Grundstücke, Fahrzeuge oder Anteile an Unternehmen besitzen. Sind mehrere Personen Eigentümerinnen, kann von

Als Eigentümerinnen haben sie in der Regel Verfügungs- und Nutzungsrechte am Eigentum sowie die Pflicht zu

Sprachlich dient der Begriff der Kennzeichnung geschlechtsspezifischer Eigentümerschaft. In der deutschen Rechts- und Verwaltungssprache wird zunehmend

Miteigentum
gesprochen
werden.
In
gemischten
Gruppen
wird
häufig
die
geschlechtergerechte
Form
Eigentümerinnen
und
Eigentümer
verwendet.
Unterhalt,
Kostenübernahme
und
Haftung
für
Schäden.
Bei
Mietverhältnissen
ist
der
Eigentümer
bzw.
die
Eigentümerin
Vermieterin;
bei
gemeinschaftlicher
Eigentümerschaft
benötigen
Entscheidungen
häufig
Zustimmung
aller
Eigentümerinnen
oder
der
jeweiligen
Mehrheitsgruppe.
auf
inklusive
Formulierungen
geachtet,
wodurch
oft
Eigentümerinnen
und
Eigentümer
bzw.
geschlechtsneutrale
Alternativen
verwendet
werden.