Eigentümerinnen
Eigentümerinnen ist die Pluralform von Eigentümerin und bezeichnet Frauen, die Eigentumsrechte an einer Sache oder einem Vermögenswert besitzen. Der Begriff wird verwendet, wenn die Eigentümerinnen eindeutig identifiziert werden sollen, etwa in Verträgen, Dokumenten oder Berichten.
Eigentümerinnen können Immobilien, Grundstücke, Fahrzeuge oder Anteile an Unternehmen besitzen. Sind mehrere Personen Eigentümerinnen, kann von
Als Eigentümerinnen haben sie in der Regel Verfügungs- und Nutzungsrechte am Eigentum sowie die Pflicht zu
Sprachlich dient der Begriff der Kennzeichnung geschlechtsspezifischer Eigentümerschaft. In der deutschen Rechts- und Verwaltungssprache wird zunehmend