Eigentumsrechte
Eigentumsrechte bezeichnen das rechtliche Herrschaftsrecht einer Person über eine Sache oder ein Rechtsgut, insbesondere das Recht zu besitzen, zu nutzen, zu veräußern und andere an der Sache auszuschließen. Eigentum ist ein dingliches Recht (dingliches Recht) und schützt die rechtliche Macht des Eigentümers gegenüber Dritten. Es umfasst in der Regel bewegliche Sachen und Grundstücke und schließt oft das Recht ein, Erträge aus der Sache zu ziehen (z. B. Miete, Verpachtung). Eigentum unterscheidet sich vom Besitz, der die tatsächliche Herrschaft darstellt, aber nicht notwendigerweise mit dem Eigentumsrecht übereinstimmt.
Erwerb und Verlust des Eigentums erfolgen durch Rechtsgeschäfte oder gesetzliche Gründe. Bei beweglichen Sachen erfolgt die
Inhalt und Nebenrechte umfassen neben dem ausschließlichen Verfügungsrecht auch Beschränkungen durch Nebenrechte wie Nießbrauch, Grunddienstbarkeiten oder
Schutz und Rechtsmittel: Eigentümer kann unbefugte Eingriffe gerichtlich unterbinden, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen. Strafrechtlich greift