Unterschlagung
Unterschlagung ist eine Straftat im deutschen Strafrecht, bei der eine Person eine ihr rechtmäßig überlassene fremde bewegliche Sache dem Eigentümer zuwendet oder sie für eigennützige Zwecke verwendet, wodurch dem Eigentümer ein Vermögensschaden entsteht. Die Tat gehört zum Bereich der Vermögensstraftaten und setzt voraus, dass der Täter die Sache zwar rechtmäßig in seiner Obhut hat, diese aber entweder veruntreut oder zweckwidrig verwendet.
Die wesentlichen Merkmale sind: eine fremde bewegliche Sache (Geld, Wertpapiere, Waren etc.), die dem Täter unverfügbar
Typische Fallkonstellationen betreffen Arbeitnehmer oder Beauftragte, die Geldbeträge oder andere Vermögenswerte, die ihnen zur Verwahrung anvertraut
Der Strafrahmen reicht grundsätzlich von Freiheits- oder Geldstrafe; in schweren Fällen (Schwerer Fall der Unterschlagung) können