Vermögensschaden
Vermögensschaden bezeichnet im juristischen Sprachgebrauch einen finanziellen Nachteil, der einer Person oder einem Unternehmen durch eine rechtswidrige Handlung, eine Pflichtverletzung oder eine vertragliche Pflicht entsteht. Er umfasst Verluste an Liquidität, entgangene Einnahmen, Mehrkosten, Wertminderungen von Vermögenswerten sowie Ansprüche auf Ersatz von Kosten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Vermögensstandes. Im Gegensatz zu immateriellen Schäden wie Schmerz, Leid oder Beeinträchtigung der persönlichen Integrität richtet sich Vermögensschaden ausschließlich auf Vermögenswerte.
Rechtlich stehen dem Geschädigten je nach Rechtsgrundlage verschiedene Ansprüche zu: Deliktischer Schadensersatz bei unerlaubter Handlung, vertraglicher
Beispiele sind Lieferverzug mit daraus resultierenden Umsatzeinbußen, Kosten für die Nachbesserung, Wertverlust von Vermögensgegenständen oder Rechts-
Hinweis: Vermögensschaden kann auch durch Versicherungen abgedeckt sein, etwa durch Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die Dritte gegen durch den
Verjährung, Beweislast und Haftungsumfang variieren je nach Rechtsgrundlage und Einzelfall.