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Vermögensschaden

Vermögensschaden bezeichnet im juristischen Sprachgebrauch einen finanziellen Nachteil, der einer Person oder einem Unternehmen durch eine rechtswidrige Handlung, eine Pflichtverletzung oder eine vertragliche Pflicht entsteht. Er umfasst Verluste an Liquidität, entgangene Einnahmen, Mehrkosten, Wertminderungen von Vermögenswerten sowie Ansprüche auf Ersatz von Kosten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Vermögensstandes. Im Gegensatz zu immateriellen Schäden wie Schmerz, Leid oder Beeinträchtigung der persönlichen Integrität richtet sich Vermögensschaden ausschließlich auf Vermögenswerte.

Rechtlich stehen dem Geschädigten je nach Rechtsgrundlage verschiedene Ansprüche zu: Deliktischer Schadensersatz bei unerlaubter Handlung, vertraglicher

Beispiele sind Lieferverzug mit daraus resultierenden Umsatzeinbußen, Kosten für die Nachbesserung, Wertverlust von Vermögensgegenständen oder Rechts-

Hinweis: Vermögensschaden kann auch durch Versicherungen abgedeckt sein, etwa durch Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die Dritte gegen durch den

Verjährung, Beweislast und Haftungsumfang variieren je nach Rechtsgrundlage und Einzelfall.

Schadensersatz
bei
Pflichtverletzungen
aus
dem
Vertrag,
sowie
Ansprüche
aus
gesetzlichen
Gewährleistungs-
oder
Haftungspflichten.
Ziel
ist
es,
den
Geschädigten
so
zu
stellen,
wie
er
ohne
die
schädigende
Einwirkung
stehen
würde;
hierzu
zählen
der
tatsächlich
entstandene
Schaden
und,
falls
gesetzlich
vorgesehen,
entgangener
Gewinn.
und
Beratungskosten,
die
zur
Schadensbeseitigung
entstanden
sind.
Unter
bestimmten
Umständen
kann
auch
der
entgangene
Gewinn
erstattet
werden,
etwa
bei
Geschäftsschäden.
Versicherungsnehmer
verursachte
finanzielle
Verluste
absichert.
Die
Abgrenzung
zu
Sach-
oder
Personenschäden
ist
je
nach
Rechtsgebiet
relevant;
Vermögensschaden
ist
der
Oberbegriff
für
wirtschaftliche
Nachteile.