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Haftungsumfang

Der Begriff Haftungsumfang bezeichnet den Umfang der rechtlichen Verantwortlichkeit einer Person oder Institution für Schäden, die durch ihr Handeln oder Unterlassen verursacht wurden. Er ergibt sich aus dem Rechtsverhältnis, etwa durch vertragliche Pflichten oder durch unerlaubte Handlungen, sowie aus besonderen Haftungstatbeständen wie Produkthaftung oder Gefährdungshaftung. Der Haftungsumfang bestimmt, welche Schäden ersetzt werden müssen, in welchem Zeitraum (Verjährung) und in welcher Höhe.

In der Vertragswelt entsteht Haftung typischerweise aus Vertragsverletzungen. Die vertragliche Haftung wird unter anderem durch gesetzliche

Bei der Bemessung des Haftungsumfangs spielen Kausalität und Verschulden eine zentrale Rolle: Wenn Schaden und Ursache

Praxisrelevante Aspekte umfassen Risikoanalyse, vertragliche Schutzregelungen, Haftpflichtversicherung und Ausschlüsse. Das Verständnis des Haftungsumfangs erleichtert Vertragsverhandlungen, Risikobewertung

Regelungen
des
deutschen
Zivilrechts
und
durch
vertragliche
Vereinbarungen
bestimmt.
Die
deliktische
Haftung
beruht
auf
einer
unerlaubten
Handlung,
die
einem
anderen
Schaden
zufügt,
während
Produkthaftung
und
Gefährdungshaftung
zusätzliche,
gesetzlich
geregelte
Pflichten
betreffen.
Die
Rechtsfolgen
unterscheiden
sich
zudem
je
nach
Schadensart,
etwa
Personenschäden,
Sachschäden
oder
Vermögensschäden.
eindeutig
zusammenhängen
und
dem
Schädiger
Vorsatz
oder
Fahrlässigkeit
nachgewiesen
werden
kann,
besteht
Anspruch
auf
Ersatz.
In
manchen
Fällen
haften
mehrere
Parteien
solidarisch
oder
gesamtschuldnerisch.
Zudem
können
Haftungshöhe
und
-umfang
vertraglich
begrenzt
werden
(Cap,
Selbstbehalt)
oder
durch
Versicherungen
abgedeckt
sein.
und
Schadensregulierung.