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Vertragsverletzungen

Vertragsverletzungen bezeichnet im Zivilrecht die Nichterfüllung oder Schlechterfüllung vertraglicher Pflichten durch eine Partei, wodurch der anderen Partei Nachteile entstehen. Sie kann durch verspätete Leistung (Verzug), unvollständige oder mangelhafte Erfüllung (Schlechterfüllung) oder durch Verletzung von Nebenpflichten auftreten. Der Rechtsrahmen ergibt sich vor allem aus dem deutschen BGB, insbesondere aus den allgemeinen Pflichten aus dem Schuldverhältnis (§ 241 BGB), sowie aus den Regeln zu Schadensersatz, Rücktritt und Fristsetzung.

Zu den typischen Erscheinungsformen gehören Verzug, bei dem eine Leistung nicht rechtzeitig erfolgt, Nicht- oder Schlechterfüllung,

Die Rechtsfolgen richten sich nach dem Umfang und der Art der Verletzung. Typisch sind Schadensersatzansprüche (Schadensersatz

Vertragsverletzungen lassen sich in der Praxis durch klare Leistungsbeschreibungen, Fristen, Haftungsausschlüsse und geeignete Sicherheiten minimieren. Eine

bei
der
die
Leistung
nicht
dem
vertraglich
Geschuldeten
entspricht,
sowie
Unmöglichkeit
der
Leistung.
Zusätzlich
können
Pflichtverletzungen
auch
in
der
Verletzung
vertraglich
übernommener
Nebenpflichten
liegen,
etwa
Geheimhaltungs-
oder
Treuepflichten.
Im
Kaufrecht
gelten
zudem
Gewährleistungsrechte
bei
Mängeln,
die
je
nach
Rechtslage
Nacherfüllung,
Minderung
oder
Rücktritt
ermöglichen.
statt
oder
neben
der
Leistung)
gemäß
den
§§
280
ff.
BGB,
Verzugsfolgen
gemäß
§
286
BGB,
und
bei
wesentlicher
Pflichtverletzung
der
Rücktritt
oder
Kündigung
nach
§
323
BGB.
In
Kaufverträgen
oder
Werkverträgen
kommen
spezielle
Gewährleistungs-
bzw.
Nacherfüllungsrechte
hinzu.
Die
Rechtsfolgen
können
ferner
von
Fristen,
dem
Verschulden
der
Partei
und
dem
Nachweis
des
Schadens
abhängen.
frühzeitige
Kommunikation
und
gegebenenfalls
Rechtsberatung
helfen,
Rechtsstreitigkeiten
zu
vermeiden
oder
zu
begrenzen.