Vertragsverletzungen
Vertragsverletzungen bezeichnet im Zivilrecht die Nichterfüllung oder Schlechterfüllung vertraglicher Pflichten durch eine Partei, wodurch der anderen Partei Nachteile entstehen. Sie kann durch verspätete Leistung (Verzug), unvollständige oder mangelhafte Erfüllung (Schlechterfüllung) oder durch Verletzung von Nebenpflichten auftreten. Der Rechtsrahmen ergibt sich vor allem aus dem deutschen BGB, insbesondere aus den allgemeinen Pflichten aus dem Schuldverhältnis (§ 241 BGB), sowie aus den Regeln zu Schadensersatz, Rücktritt und Fristsetzung.
Zu den typischen Erscheinungsformen gehören Verzug, bei dem eine Leistung nicht rechtzeitig erfolgt, Nicht- oder Schlechterfüllung,
Die Rechtsfolgen richten sich nach dem Umfang und der Art der Verletzung. Typisch sind Schadensersatzansprüche (Schadensersatz
Vertragsverletzungen lassen sich in der Praxis durch klare Leistungsbeschreibungen, Fristen, Haftungsausschlüsse und geeignete Sicherheiten minimieren. Eine