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Strafrechtlich

Strafrechtlich ist ein Begriff, der sich auf das Strafrecht bezieht, das Rechtsgebiet, das Straftaten, deren Rechtsfolgen sowie die Strafverfolgung regelt. Im alltäglichen Sprachgebrauch wird er verwendet, um auf Aspekte zu verweisen, die in strafrechtlicher Perspektive zu beurteilen sind, etwa strafrechtliche Verantwortung, strafrechtliche Folgen oder strafrechtliche Verfahren, im Gegensatz zu zivil- oder verwaltungsrechtlichen Fragen.

Das Strafrecht gliedert sich grundsätzlich in den Allgemeinen Teil und den Besonderen Teil. Der Allgemeine Teil

Zentrale Prinzipien des Strafrechts umfassen Nulla poena sine lege (kein Strafmaß ohne Gesetz) und Nulla crimen

behandelt
grundlegende
Prinzipien
und
Rechtsfiguren
wie
Tatbestand,
Rechtswidrigkeit,
Schuld,
Versuch,
Rechtsfolgen,
Verjährung
und
Rechtskraft.
Der
Besondere
Teil
regelt
spezifische
Straftatbestände,
zum
Beispiel
Diebstahl,
Betrug,
Körperverletzung
oder
Mord,
jeweils
mit
den
dafür
vorgesehenen
Straf-
und
Maßregelungen.
Zusätzlich
unterscheiden
Fachgebiete
zwischen
Straf-
und
Jugendstrafrecht,
Vollstreckungs-
sowie
strafprozessualen
Regelungen.
sine
lege
(kein
Straftatbestand
ohne
Gesetz),
den
Bestimmtheits-
und
Rückwirkungsverbots,
die
Verhältnismäßigkeit
der
Strafe
sowie
die
Unschuldsvermutung.
Die
Strafverfolgung
erfolgt
durch
Polizei
und
Staatsanwaltschaft;
das
Gericht
entscheidet
über
Schuld
und
Strafmaß.
Rechtsmittel
wie
Berufung
oder
Revision
sichern
die
Überprüfung
der
Entscheidungen.
Strafrechtliche
Folgen
reichen
von
Freiheits-
und
Geldstrafen
über
ambulante
Maßnahmen
bis
hin
zu
sicherungsrechtlichen
Maßnahmen;
sie
verfolgen
den
Zweck
der
Rechtsordnung,
Prävention
und
Resozialisation.