Straftatbestände
Straftatbestand bezeichnet im deutschen Strafrecht die in einem Gesetz geregelten Merkmale, die erfüllt sein müssen, damit eine Handlung strafbar ist. Jede strafbare Handlung wird durch einen Tatbestand beschrieben; daneben prüfen Rechtsordnung Rechtswidrigkeit und Schuld, um zur Strafbarkeit zu gelangen.
Der Tatbestand gliedert sich in objektiven und subjektiven Tatbestand. Der objektive Tatbestand umfasst die äußeren Merkmale
Die Rechtswidrigkeit prüft, ob die Tat trotz erfülltem Tatbestand durch Rechtfertigungsgründe gerechtfertigt sein kann (z.B. Notwehr,
Die Schuld prüft, ob der Täter schuldfähig ist – also ob er die Einsicht und Steuerung über das
Straftatbestände sind in Gesetzen kodifiziert, besonders im Strafgesetzbuch. Sie dienen der Rechtsordnung als konkrete Kriterien, wann