Strafverfolgung
Strafverfolgung bezeichnet den staatlichen Prozess der Aufklärung, Verfolgung und Ahndung strafbarer Handlungen. Ziel ist es zu klären, ob eine Straftat begangen wurde, den Beschuldigten strafrechtlich zu verfolgen und zu bestrafen oder gegebenenfalls freizusprechen.
Zentrale Akteure sind Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte. Die Staatsanwaltschaft leitet das Ermittlungsverfahren, entscheidet über Anklage oder
Ablauf: In der Regel beginnt die Strafverfolgung mit dem Ermittlungsverfahren, in dem Beweise gesammelt werden. Reichen
Wichtige Grundsätze sind Unschuldsvermutung, Rechtsstaatlichkeit, Gleichheit vor dem Gesetz und das Recht auf Verteidigung. Die Beweislast