Eigentumswohnungen
Eigentumswohnungen sind eine Form des Wohnungseigentums in Deutschland. Der Erwerber erwirbt eine Sondereigentumseinheit in einem Gebäudekomplex und zugleich Anteile am Gemeinschaftseigentum, etwa Treppenhaus, Flächen der Außenanlage und dem Dach. Die rechtliche Grundlage bildet das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Durch das WEG wird die Einheit im Grundbuch getrennt vermerkt und die Verwaltung gemeinschaftlicher Bereiche über eine Eigentümergemeinschaft geregelt. In der Praxis gibt es einen Verwalter und eine regelmäßige Eigentümerversammlung, in der über Instandhaltung, Budget, Hausordnung und Beschlüsse entschieden wird. Die Beschlüsse richten sich in der Regel nach dem Stimmenschlüssel, der sich nach den Miteigentumsanteilen richtet.
Kosten und Finanzen: Beim Erwerb fallen Kaufpreis, Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten an. Laufende Kosten setzen sich
Rechte und Pflichten: Eigentümer haben das ausschließliche Nutzungsrecht an ihrer Sondereigentumseinheit und zugleich die Pflicht, zur
Fazit: Eigentumswohnungen ermöglichen Vermögensbildung und eigenständige Nutzung innerhalb einer gemeinschaftlichen Struktur, bringen aber auch Verantwortung gegenüber