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Eigentumswohnungen

Eigentumswohnungen sind eine Form des Wohnungseigentums in Deutschland. Der Erwerber erwirbt eine Sondereigentumseinheit in einem Gebäudekomplex und zugleich Anteile am Gemeinschaftseigentum, etwa Treppenhaus, Flächen der Außenanlage und dem Dach. Die rechtliche Grundlage bildet das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Durch das WEG wird die Einheit im Grundbuch getrennt vermerkt und die Verwaltung gemeinschaftlicher Bereiche über eine Eigentümergemeinschaft geregelt. In der Praxis gibt es einen Verwalter und eine regelmäßige Eigentümerversammlung, in der über Instandhaltung, Budget, Hausordnung und Beschlüsse entschieden wird. Die Beschlüsse richten sich in der Regel nach dem Stimmenschlüssel, der sich nach den Miteigentumsanteilen richtet.

Kosten und Finanzen: Beim Erwerb fallen Kaufpreis, Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten an. Laufende Kosten setzen sich

Rechte und Pflichten: Eigentümer haben das ausschließliche Nutzungsrecht an ihrer Sondereigentumseinheit und zugleich die Pflicht, zur

Fazit: Eigentumswohnungen ermöglichen Vermögensbildung und eigenständige Nutzung innerhalb einer gemeinschaftlichen Struktur, bringen aber auch Verantwortung gegenüber

aus
dem
Hausgeld
(monatliche
Beiträge
zur
Deckung
gemeinschaftlicher
Kosten
wie
Instandhaltung,
Verwaltung
und
Versicherung)
sowie
individuellen
Kosten
wie
Heizung
und
Strom
zusammen.
Zur
Finanzierung
dienen
Eigenkapital
und
Hypothek;
Rücklagenbildung
in
Form
einer
Instandhaltungsrücklage
dient
der
Deckung
größerer
Reparaturen
und
zukünftiger
Investitionen.
Instandhaltung
des
gemeinschaftlichen
Eigentums
beizutragen
sowie
an
der
Willensbildung
der
Eigentümergemeinschaft
teilzunehmen.
Verkäufe
und
Vermietungen
einer
Wohnung
sind
grundsätzlich
möglich,
können
aber
durch
Gemeinschaftsordnung,
Beschlüsse
oder
rechtskräftige
Vereinbarungen
beeinflusst
werden.
der
Eigentümergemeinschaft
mit
sich.