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Immissionsschutz

Immissionsschutz ist der Teil des Umweltschutzes, der darauf abzielt, die schädlichen Auswirkungen von Umweltbelastungen auf Menschen, Tiere und Ökosysteme zu verhindern oder zu verringern. Der Begriff unterscheidet zwischen Emissionen, die an der Quelle entstehen, und Immissionen, die in Luft, Wasser, Boden oder durch Lärm und Vibrationen auf die Umwelt wirken. Ziel ist es, Immissionswerte nach gesetzlich festgelegten Grenzwerten zu halten und Beeinträchtigungen sowie Gesundheitsrisiken zu verhindern.

In Deutschland bildet das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die zentrale Rechtsgrundlage. Es wird durch sektorspezifische Vorschriften wie die

Als Instrument der Planung und Verwaltung umfasst der Immissionsschutz die Bewertung von Belastungen, die Vermeidung von

Technische
Anleitung
zur
Reinhaltung
der
Luft
(TA
Luft)
und
die
Bundes-Immissionsschutzverordnung
(BImSchV)
ergänzt,
die
Emissionsgrenzwerte,
Genehmigungsverfahren,
Monitoring
und
Berichterstattung
regeln.
Emissionen
aus
Industrieanlagen,
Kraftwerken,
Abfallverbrennungsanlagen
und
bestimmten
Verkehrsquellen
unterliegen
Genehmigungen
und
kontinuierlicher
Überwachung.
Die
Behörden
erteilen
Erlaubnisse
mit
Emissionsgrenzwerten
und
fordern
Maßnahmen
zur
Reduzierung
von
Emissionen,
falls
Schwellenwerte
überschritten
werden.
Der
europäische
Rechtsrahmen
beeinflusst
nationale
Regelungen
durch
Richtlinien
zu
Luftqualität,
industriellen
Emissionen
und
Lärm.
Emissionen
durch
Design
und
Betriebsmaßnahmen
sowie
die
Flächennutzungsplanung,
um
die
Exposition
zu
minimieren.
Maßnahmen
zum
Lärmschutz,
zur
Reduktion
von
Verkehrs-
und
Industrieemissionen
sowie
Strategien
des
Luftqualitätsmanagements
gehören
zu
den
gängigen
Bausteinen.
Die
Durchsetzung
erfolgt
durch
Umweltbehörden;
Verstöße
können
mit
Bußgeldern
oder
anderen
Sanktionen
geahndet
werden.
Ziel
ist
der
Schutz
der
öffentlichen
Gesundheit,
die
Erhaltung
einer
hohen
Umweltqualität
und
eine
nachhaltige
Entwicklung.