Ratifikation
Ratifikation bezeichnet im Völkerrecht der formale Akt, durch den ein Staat seine Zustimmung zur Bindung an einen völkerrechtlichen Vertrag bestätigt. Nach der Unterzeichnung dient die Ratifikation als Rechtsakt, der die Verbindlichkeit des Vertrags für den Staat herstellt. Ohne Ratifikation ist der Vertrag in der Regel nicht rechtsverbindlich; eine bloße Unterzeichnung oder vorläufige Anwendung reicht meist nicht.
Der Ablauf variiert je nach Rechtsordnung. In vielen Staaten bedarf die Ratifikation der Zustimmung des Parlaments
International bewirkt die Ratifikation die rechtsverbindliche Zustimmung des Staates zu dem Vertrag; der Vertrag tritt gemäß