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Ratifikation

Ratifikation bezeichnet im Völkerrecht der formale Akt, durch den ein Staat seine Zustimmung zur Bindung an einen völkerrechtlichen Vertrag bestätigt. Nach der Unterzeichnung dient die Ratifikation als Rechtsakt, der die Verbindlichkeit des Vertrags für den Staat herstellt. Ohne Ratifikation ist der Vertrag in der Regel nicht rechtsverbindlich; eine bloße Unterzeichnung oder vorläufige Anwendung reicht meist nicht.

Der Ablauf variiert je nach Rechtsordnung. In vielen Staaten bedarf die Ratifikation der Zustimmung des Parlaments

International bewirkt die Ratifikation die rechtsverbindliche Zustimmung des Staates zu dem Vertrag; der Vertrag tritt gemäß

Siehe auch: Inkrafttreten, Vertrag, Völkerrecht.

oder
eines
anderen
Gesetzgebungsorgans;
bei
Verfassungsänderungen
ist
oft
eine
Zweidrittelmehrheit
erforderlich.
In
anderen
Systemen
kann
der
Regierungschef
die
Ratifikation
vornehmen,
häufig
aber
mit
Zustimmung
des
Parlaments.
In
manchen
Ländern
ist
zusätzlich
ein
Referendum
vorgesehen
oder
möglich.
Reserven
(Vorbehalte)
gegenüber
bestimmten
Vertragsteilen
sind
unter
bestimmten
Bedingungen
gemäß
dem
Wiener
Übereinkommen
über
das
Recht
der
Verträge
zulässig.
seinen
Bestimmungen
in
Kraft
oder
nach
dem
im
Vertrag
vorgesehenen
Zeitpunkt.
Nationale
Ratifikationsprozesse
können
unterschiedlich
lange
dauern
und
beeinflussen,
wann
ein
Vertrag
für
den
Staat
wirksam
wird.
In
der
Europäischen
Union
ist
die
Ratifikation
nationaler
Verträge
oft
erforderlich,
wobei
die
konkrete
Praxis
von
der
jeweiligen
Rechtsordnung
abhängt.