Zweidrittelmehrheit
Zweidrittelmehrheit bezeichnet eine qualifizierte Mehrheitsregel, nach der eine Beschlussfassung nur gültig ist, wenn sie von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen getragen wird. In der Praxis variiert die konkrete Auslegung: häufig bedeutet sie zwei Drittel der abgegebenen Stimmen, manchmal zwei Drittel der anwesenden bzw. stimmberechtigten Mitglieder. In manchen Verfassungen zählt zusätzlich, ob Enthaltungen berücksichtigt werden oder nicht. Die Regel dient dem Anspruch, Entscheidungen von breitem politischen Konsens zu tragen.
Anwendungsbereiche sind vor allem verfassungsrechtliche Änderungen, grundsätzliche Gesetzesänderungen oder Ratifikationen internationaler Verträge. Da sie eine hohe
Beispiele und Variationen sind in verschiedenen Rechtsordnungen üblich. In Deutschland verlangt die Änderung des Grundgesetzes gemäß