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Zweidrittelmehrheit

Zweidrittelmehrheit bezeichnet eine qualifizierte Mehrheitsregel, nach der eine Beschlussfassung nur gültig ist, wenn sie von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen getragen wird. In der Praxis variiert die konkrete Auslegung: häufig bedeutet sie zwei Drittel der abgegebenen Stimmen, manchmal zwei Drittel der anwesenden bzw. stimmberechtigten Mitglieder. In manchen Verfassungen zählt zusätzlich, ob Enthaltungen berücksichtigt werden oder nicht. Die Regel dient dem Anspruch, Entscheidungen von breitem politischen Konsens zu tragen.

Anwendungsbereiche sind vor allem verfassungsrechtliche Änderungen, grundsätzliche Gesetzesänderungen oder Ratifikationen internationaler Verträge. Da sie eine hohe

Beispiele und Variationen sind in verschiedenen Rechtsordnungen üblich. In Deutschland verlangt die Änderung des Grundgesetzes gemäß

Zustimmung
verlangt,
dient
die
Zweidrittelmehrheit
oft
der
Stabilität
und
der
Sicherung
grundlegender
Rechtsordnungen.
Sie
kann
außerdem
als
Hürde
genutzt
werden,
um
Radikalanpassungen
zu
verhindern
oder
Kompromisse
zwischen
Lagern
zu
fördern.
Gleichzeitig
kann
sie
Reformblockaden
begünstigen,
sofern
Koalitionen
nicht
genügend
Gemeinsamkeiten
finden.
Artikel
79
Absatz
2
eine
Zweidrittelmehrheit
sowohl
im
Bundestag
als
auch
im
Bundesrat.
Andere
Staaten
passen
das
Prinzip
unterschiedlich
an,
etwa
durch
abweichende
Quoren
oder
durch
eine
Kombination
aus
Mehrheiten
in
mehreren
Kammern.
Allgemein
gilt:
Die
Zweidrittelmehrheit
ist
eine
Form
der
qualifizierten
Zustimmung,
die
politische
Konsensbildung
über
partikuläre
Mehrheiten
hinaus
erfordert.