Ratifikationen
Ratifikationen bezeichnet den formellen Akt, durch den ein Staat sein Einverständnis erklärt, sich an einen Völkervertrag zu binden. Im Völkerrecht wird diese Zustimmung üblicherweise nach der Unterzeichnung abgegeben und markiert den Übergang von einer vorläufigen zu einer verbindlichen Rechtsordnung zwischen den beteiligten Staaten. Ohne Ratifikation ist der Vertrag rechtlich unverbindlich für den ratifizierenden Staat.
Der Ratifikationsprozess variiert je nach Verfassung eines Landes. In vielen Staaten bedarf es der Zustimmung eines
Der rechtliche Rahmen wird maßgeblich durch das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge von 1969
Beispiele aus der Praxis zeigen unterschiedliche Wege: In vielen Staaten ist die Ratifizierung eine Angelegenheit des
Vorbehalte und Erklärungen können Teil der Ratifikation sein, um bestimmte Bestimmungen auszuklammern oder zu erläutern. Ratifikationen