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Bevollmächtigte

Bevollmächtigte bezeichnet eine Person, die durch eine Vollmacht befugt ist, im Namen einer anderen Person oder eines Unternehmens Rechtsgeschäfte abzuschließen oder andere handlungsbevollmächtigende Taten vorzunehmen. Der Begriff umfasst sowohl einzelne Bevollmächtigte als auch mehrere, und er wird je nach Geschlecht in Form von Bevollmächtigter (m), Bevollmächtigte (f) oder Bevollmächtigte (Plural) verwendet. Die Vollmacht ist die rechtliche Grundlage der Vertretung und bestimmt den Umfang der erteilten Befugnisse.

Es gibt verschiedene Formen der Vollmacht. Die Generalvollmacht erlaubt umfassende Vertretungsbefugnisse, während die Spezial- oder Einzelvollmacht

Rechtswirkungen ergeben sich daraus, dass der Bevollmächtigte rechtsverbindliche Willenserklärungen im Rahmen der Vollmacht abgeben kann und

Die Vollmacht endet durch Widerruf, Ablauf der Frist, Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers, Aufhebung des Rechtsverhältnisses

auf
bestimmte
Geschäfte
oder
Aufgabenkreise
beschränkt
ist.
Vollmachten
können
zeitlich
befristet
oder
unbefristet
sein.
Im
Handelsrecht
spielt
die
Prokura
eine
besondere
Form
der
Vollmacht,
die
dem
Prokuristen
weitreichende
Handelsgeschäfte
ermöglicht;
sie
erfordert
spezielle
Voraussetzungen
und
Formalitäten.
Wird
eine
Vollmacht
durch
Dritte
widerlegbar
sichtbar,
spricht
man
von
einer
Anscheins-
oder
Duldungsvollmacht,
bei
der
der
Dritte
auf
die
Vertretungsmacht
vertraut,
obwohl
keine
tatsächliche
Vollmacht
vorliegt.
der
Vollmachtgeber
grundsätzlich
an
diese
Erklärungen
gebunden
ist,
sofern
sie
im
vorgesehenen
Rahmen
erfolgen.
Bevollmächtigter
hat
Treue-
und
Sorgfaltspflichten;
Missbrauch
der
Befugnis
kann
rechtliche
Haftung
nach
sich
ziehen.
oder
Erfüllung
der
Befugnisse.
Nach
Beendigung
entfällt
die
Vertretungsmacht
des
Bevollmächtigten.