Vertretungsmacht
Vertretungsmacht ist die rechtliche Befugnis einer Person, im Namen einer anderen rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben und Rechtsgeschäfte vorzunehmen, die den Vertretenen binden. Sie ergibt sich aus einem Rechtsverhältnis zwischen dem Vertretenen und dem Vertreter, etwa durch Vollmacht, durch gesetzliche Vertretung oder im Handelsrecht durch Prokura. Der Vertreter handelt innerhalb des ihm eingeräumten Umfangs; außerhalb dieses Rahmens bedarf es einer neuen Vollmacht oder einer anderen Vertretungsregelung.
Vollmacht ist ein Rechtsgeschäft, durch das der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten die Vertretungsmacht einräumt. Sie kann formfrei
Im Handelsrecht besteht mit der Prokura eine besondere Form der Vertretungsmacht. Die Prokura wird von einem
Wirkung gegenüber Dritten entsteht, wenn der Dritte in gutem Glauben auf die Vertretungsmacht vertraut. Rechtlich bindend
Beendigung und Aufhebung der Vertretungsmacht erfolgen durch Widerruf, Zeitablauf, Tod des Vertretenen oder Durchsetzung durch Dritter,