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zurückgezahlt

Zurückgezahlt ist das Partizip Perfekt des Verbs zurückzahlen, das im Deutschen bedeutet, Geld oder andere Verbindlichkeiten an den ursprünglichen Gläubiger zu erstatten oder zu begleichen. Es beschreibt den Abschluss einer Rückzahlung, etwa eines Kredits, einer Schuld oder einer geleisteten Zahlung.

Grammatikalisch wird zurückgezahlt mit dem Hilfsverb haben in Perfekt- oder Plusquamperfekt-Zeitformen verwendet: Ich habe das Geld

Typische Kontexte umfassen Kredit- oder Darlehensrückzahlungen, Tilgungen von Schulden oder Rückzahlungen von Kautionen sowie Versicherungsleistungen, die

Etymologie und Form: zurückzahlen setzt sich aus zurück- (Rückführung, Hinwendung zum Ausgangspunkt) und zahlen (Geld leisten)

zurückgezahlt.
In
Nebensätzen
lautet
die
Form:
Er
sagte,
er
habe
die
Schuld
zurückgezahlt.
Als
attributives
oder
prädikatives
Adjektiv
kann
es
substantivisch
auftreten:
die
zurückgezahlte
Summe,
der
zurückgezahlte
Betrag,
das
zurückgezählte
Geld.
erstattet
werden.
Oft
spricht
man
auch
von
Raten,
wenn
die
Rückzahlung
nicht
auf
einmal
erfolgt.
Das
Verb
zeigt
damit
eine
Zuwendung
von
Geld
an
den
ursprünglichen
Empfänger
oder
Gläubiger
an
und
betont
den
Abschluss
einer
Zahlungsvorgangs.
zusammen.
Es
ist
ein
trennbares
Verb,
weshalb
im
Präsens
der
Satzteil
oft
getrennt
bleibt
(ich
zahle
das
Geld
zurück),
während
das
Partizip
zusammen
bleibt
(zurückgezahlt).
Verwandte
Begriffe
sind
Rückzahlung,
Tilgung
und
Rückerstattung,
die
im
weiteren
Sinn
mit
der
Begleichung
von
Verbindlichkeiten
zusammenhängen.