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Gründungsvoraussetzungen

Gründungsvoraussetzungen bezeichnet die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um eine Firma oder Organisation rechtsgültig zu etablieren. Sie betreffen die Wahl der Rechtsform, das notwendige Kapital, den Sitz, die Namen sowie die erforderlichen Anmeldungen und Genehmigungen. Die konkreten Vorgaben unterscheiden sich je Land, Rechtsform und Branche, erfüllen aber das Ziel der rechtsmäßigen Unternehmensgründung und der Klarheit gegenüber Behörden und Geschäftspartnern.

In vielen deutschsprachigen Ländern gilt die Rechtsform als zentrale Grundlage: Kapitalgesellschaften benötigen meist eine notarielle Beurkundung

Kapital- und Organisationsanforderungen umfassen oft Mindestkapital oder Kapitalkomponenten, die Einzahlung auf ein Geschäftskonto und die Vorlage

Darüber hinaus sind Unterlagen wie Gesellschaftsvertrag, Identitätsnachweise, Miet- oder Geschäftssitznachweis, Bankbestätigungen sowie steuerliche Registrierung beim Finanzamt

der
Satzung
oder
des
Gesellschaftsvertrags
und
die
Eintragung
ins
Handelsregister;
Einzelunternehmen
und
Personengesellschaften
unterscheiden
sich,
etwa
hinsichtlich
der
Pflicht
zur
notariellen
Beurkundung
und
der
Haftung.
Der
Firmenname
muss
verfügbar
sein
und
den
rechtlichen
Vorgaben
entsprechen.
Zudem
ist
eine
Gewerbeanmeldung
oder
eine
entsprechende
behördliche
Erlaubnis
nötig,
und
je
nach
Tätigkeit
sind
spezifische
Genehmigungen
(z.
B.
Gaststättenkonzession,
Handwerkskarte)
erforderlich.
entsprechender
Nachweise
bei
der
Gründung.
Typische
Beispiele:
GmbH
in
Deutschland
mit
mindestens
25.000
Euro
Stammkapital,
von
dem
bei
der
Gründung
die
Hälfte
eingezahlt
werden
muss;
UG
(haftungsbeschränkt)
mit
kleinem
Startkapital;
AG
mit
mindestens
50.000
Euro.
Für
Einpersonen-
oder
Freiberuflergründungen
gelten
teils
andere
Anforderungen.
erforderlich.
Nach
der
Gründung
bestehen
laufende
Pflichten
wie
Buchführung,
Jahresabschluss
und
ggf.
Gesellschafterversammlungen.