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Firmenname

Der Firmenname ist der rechtlich registrierte Name, unter dem ein Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist und Geschäftsbeziehungen führt. Er dient der eindeutigen Identifikation des Unternehmens in Verträgen, Rechnungen, öffentlichen Bekanntmachungen und der Kommunikation mit Behörden. In vielen Fällen entspricht der Firmenname dem rechtlichen Firmennamen, der zusammen mit der Rechtsform (etwa GmbH oder AG) erscheint.

Rechtliche Grundlagen: Im Handelsgesetzbuch wird der Begriff Firma verwendet; der Firmenname ist der offizielle Name, der

Auswahl und Schutz: Der Firmenname muss eindeutig sein und darf keine bestehende Firma oder Markenrechte verletzen.

Praxis: Der Firmenname wird auf Briefpapier, Verträgen, Rechnungen und der Website verwendet. In der täglichen Geschäftspraxis

eingetragen
wird.
Daneben
existiert
die
Geschäftsbezeichnung
(Handelsname),
die
aus
Marketinggründen
benutzt
werden
kann,
aber
nicht
irreführend
sein
darf.
Die
Rechtsform
muss
oft
im
Firmennamen
erscheinen,
damit
Kunden
und
Behörden
die
Gesellschaftsform
erkennen.
Vor
der
Eintragung
prüfen
Unternehmen
Verfügbarkeit
im
Handelsregister,
im
Markenregister
und
als
Domain.
Die
Eintragung
schützt
den
Namen
gegenüber
Dritten.
Zusätzlich
kann
eine
Markenanmeldung
weiteren
Schutz
bieten.
Änderungen
am
Firmenname
erfordern
eine
Änderung
im
Handelsregister
sowie
Benachrichtigung
von
Behörden,
Banken
und
Geschäftspartnern.
kann
auch
eine
abweichende
Handelsbezeichnung
genutzt
werden,
sofern
sie
deutlich
mit
der
offiziellen
Firma
verknüpft
ist.
Bei
Umfirmung
oder
Formwechsel
sind
entsprechende
Anmeldungen,
Notar-
oder
Handelsregisterverfahren
erforderlich.