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Handelsbetrieb

Handelsbetrieb bezeichnet im betriebswirtschaftlichen und rechtswirtschaftlichen Sinn einen Betrieb, der primär auf Handelsgeschäfte ausgerichtet ist. Typische Aktivitäten umfassen den Ankauf von Waren, deren Lagerung, Vermarktung und den Weiterverkauf an andere Unternehmen oder Endkunden. Handelsbetriebe können eigenständig auftreten oder als Teil eines größeren Unternehmens geführt werden.

In der Praxis umfasst ein Handelsbetrieb Einzel- und Großhandel, Import und Export, Distributionslogistik, Sortimentsgestaltung, Preisfindung und

Abgrenzung: Handelsbetriebe unterscheiden sich von Produktionsbetrieben, bei denen primär Waren hergestellt oder verarbeitet werden, sowie von

Rechtlich wird der Begriff häufig im Zusammenhang mit dem Gewerbe- und Handelsrecht verwendet. In Deutschland begründet

Beispiele: ein Großhändler, ein Einzelhändler, ein Online-Handelsunternehmen oder ein gemischter Handelsbetrieb, der zwischen Groß- und Einzelhandel

Kundenbetreuung.
Handelsbetriebe
können
sowohl
im
stationären
Handel
als
auch
im
Online-Handel
tätig
sein
und
verschiedene
Vertriebswege
kombinieren.
Dienstleistungsbetrieben,
die
immaterielle
Leistungen
anbieten.
In
der
Kosten-
und
Leistungsrechnung
wird
oft
zwischen
Handels-
und
Produktionsbetrieben
unterschieden,
um
Gewinne
und
Kosten
den
jeweiligen
Tätigkeiten
zuzuordnen.
der
Betrieb
eines
Handelsgewerbes
die
Kaufmannseigenschaft
nach
dem
Handelsgesetzbuch
(HGB).
Der
Handelsbetrieb
ist
jedoch
kein
eigener
Rechtsstatus,
sondern
eine
betriebswirtschaftliche
Bezeichnung
für
den
handelnden
Teil
eines
Unternehmens.
vermittelt.
Die
Bezeichnung
wird
auch
in
Unternehmensbewertungen,
Sanierungs-
oder
Restrukturierungskontexten
genutzt,
um
Handelsaktivitäten
abzugrenzen.