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Streitbeilegung

Streitbeilegung bezeichnet Verfahren, in denen Konflikte außerhalb des ordentlichen Gerichtsverfahrens geklärt werden. Ziel ist es, Konflikte zügig, kostengünstig und vertraulich beizulegen. Zu den wichtigsten Formen gehören Mediation, Schlichtung und Schiedsgerichtsbarkeit; in einigen Rechtsordnungen kommen auch hybride Modelle zum Einsatz, bei denen Mediatoren und Schiedsrichter gemeinsam an einer Lösung arbeiten. Die Online-Streitbeilegung (ODR) gewinnt insbesondere im grenzüberschreitenden Handel an Bedeutung.

Im Gegensatz zur gerichtlichen Klärung ist ADR häufig freiwillig, außer gesetzliche Vorschriften oder vertragliche Klauseln verpflichten

Auf EU-Ebene fördern Richtlinien wie die Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen und die

dazu.
Mediation
ist
ein
freier
Prozess,
in
dem
eine
unparteiische
Mediatorin
oder
ein
Mediator
die
Parteien
bei
der
Entwicklung
einer
einvernehmlichen
Lösung
unterstützt;
Ergebnisse
sind
in
der
Regel
nicht
bindend,
es
sei
denn,
die
Parteien
schließen
einen
rechtsverbindlichen
Vergleich
ab.
Schlichtung
zielt
auf
eine
verbindliche
Einigung,
während
Schiedsgerichtsbarkeit
ein
privates
Urteil
durch
ein
Schiedsgericht
vorsieht,
dessen
Entscheidung
in
vielen
Rechtsordnungen
rechtskräftig
und
durchsetzbar
ist.
Verordnung
(EU)
Nr.
524/2013
die
Nutzung
von
ADR
bei
Verbraucherstreitigkeiten
sowie
die
Online-Plattform
zur
Streitbeilegung
(ODR).
Deutschland
hat
dies
unter
anderem
mit
dem
Verbraucherschstreitbeilegungsgesetz
(VSBG)
umgesetzt,
das
Anbietern
Informationspflichten
zu
ADR-Stellen
auferlegt
und
den
Zugang
zu
ADR
erleichtert.
Streitbeilegungsverfahren
können
Kosten
senken,
Bearbeitungszeiten
verkürzen
und
die
Vertraulichkeit
wahren;
bei
Schiedsgerichtsbarkeit
besteht
zudem
internationale
Durchsetzbarkeit
über
die
New
Yorker
Konvention.