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Sozialgerichte

Die Sozialgerichte sind spezialisierte Gerichte der deutschen Justiz, die über Streitigkeiten aus dem Sozialrecht entscheiden. Sie behandeln Auseinandersetzungen zwischen natürlichen Personen oder Unternehmen und Trägern der sozialen Sicherheit, wie Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Agenturen für Arbeit sowie Träger der Sozialhilfe. Typische Themen umfassen Ansprüche auf Leistungen aus den Sozialgesetzbüchern (SGB I bis SGB XII), etwa Renten, Kranken- und Pflegeleistungen, Arbeitslosengeld II, Eingliederungshilfe und Sozialhilfe, sowie die Prüfung von Beitrags- und Leistungszuweisungen.

Organisation und Rechtsweg

In jedem Bundesland gibt es mehrere Sozialgerichte als erste Instanz. Die zweite Instanz bildet das Landessozialgericht,

Verfahren

Ein Rechtsstreit beginnt meist mit einem Widerspruch gegen eine ablehnende Entscheidung der zuständigen Sozialleistungsträger. Darauf folgt

Ziel

Ziel der Sozialgerichte ist es, Rechtsfrieden in sozialrechtlichen Angelegenheiten zu schaffen, indem sie Rechtsansprüche prüfen, klären

und
die
oberste
Instanz
ist
das
Bundessozialgericht
in
Kassel.
Die
Sozialgerichte
gehören
zur
eigenständigen
Sozialgerichtsbarkeit,
einer
spezialisierten
Ebene
der
deutschen
Gerichtsbarkeit,
die
neben
Verwaltungs-,
Arbeits-
und
Finanzgerichten
existiert.
die
Klage
beim
Sozialgericht.
Gegen
dessen
Urteil
können
Berufung
zum
Landessozialgericht
und
in
bestimmten
Fällen
Revision
zum
Bundessozialgericht
eingelegt
werden.
Die
Verfahren
sind
darauf
ausgerichtet,
Rechtsfragen
zu
klären
und
konkrete
Leistungsansprüche
festzusetzen.
Beteiligte
können
sich
durch
Rechtsanwälte
vertreten
lassen;
für
Bedürftige
besteht
in
der
Regel
Anspruch
auf
Prozesskostenhilfe
oder
Beratungshilfe.
und
durch
konkrete
Entscheidungen
sicherstellen,
dass
berechtigte
Ansprüche
auf
Leistungen
geltend
gemacht
werden.