Sozialgerichte
Die Sozialgerichte sind spezialisierte Gerichte der deutschen Justiz, die über Streitigkeiten aus dem Sozialrecht entscheiden. Sie behandeln Auseinandersetzungen zwischen natürlichen Personen oder Unternehmen und Trägern der sozialen Sicherheit, wie Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Agenturen für Arbeit sowie Träger der Sozialhilfe. Typische Themen umfassen Ansprüche auf Leistungen aus den Sozialgesetzbüchern (SGB I bis SGB XII), etwa Renten, Kranken- und Pflegeleistungen, Arbeitslosengeld II, Eingliederungshilfe und Sozialhilfe, sowie die Prüfung von Beitrags- und Leistungszuweisungen.
In jedem Bundesland gibt es mehrere Sozialgerichte als erste Instanz. Die zweite Instanz bildet das Landessozialgericht,
Ein Rechtsstreit beginnt meist mit einem Widerspruch gegen eine ablehnende Entscheidung der zuständigen Sozialleistungsträger. Darauf folgt
Ziel der Sozialgerichte ist es, Rechtsfrieden in sozialrechtlichen Angelegenheiten zu schaffen, indem sie Rechtsansprüche prüfen, klären