Home

Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld bezeichnet Leistungen der deutschen Arbeitslosenversicherung zur finanziellen Absicherung von Erwerbslosen während der Arbeitslosigkeit. Es unterscheidet zwei Formen: Arbeitslosengeld I (ALG I) und Arbeitslosengeld II (ALG II).

Arbeitslosengeld I richtet sich an Personen, die in der Arbeitslosenversicherung Beiträge entrichtet haben und sich als

Arbeitslosengeld II, auch Grundsicherung für Arbeitsuchende genannt und umgangssprachlich als Hartz IV bezeichnet, richtet sich an

Anträge werden bei der Bundesagentur für Arbeit (für ALG I) bzw. dem Jobcenter (für ALG II) gestellt.

arbeitssuchend
melden
sowie
dem
Arbeitsmarkt
zur
Verfügung
stehen.
Anspruch
entsteht,
wenn
innerhalb
der
letzten
30
Monate
mindestens
zwölf
Monate
Beitragszeit
vorliegt.
Die
Höhe
bemisst
sich
in
der
Regel
nach
dem
bereinigten
Nettoeinkommen
vor
der
Arbeitslosigkeit:
60
Prozent
des
Nettoeinkommens
(67
Prozent
bei
Anspruch
auf
Kind).
Die
Bezugsdauer
hängt
von
der
Dauer
der
vorherigen
Beitragszahlungen
und
vom
Alter
ab;
typischerweise
beträgt
sie
zwischen
12
und
24
Monaten,
längere
Bezugszeiten
sind
möglich.
Die
Leistungen
werden
von
der
Bundesagentur
für
Arbeit
gezahlt.
erwerbsfähige
Hilfebedürftige,
bei
denen
ALG
I
nicht
in
ausreichender
Höhe
oder
nicht
mehr
besteht.
Es
ist
keine
Versicherung,
sondern
eine
bedarfsorientierte
Grundsicherung.
Der
Regelsatz
plus
Kosten
der
Unterkunft
und
Heizung
kommen
in
die
Berechnung.
Die
Auszahlung
erfolgt
durch
das
Jobcenter.
Empfängerinnen
und
Empfänger
müssen
aktiv
an
Maßnahmen
zur
Eingliederung
in
Arbeit
teilnehmen;
Pflichtverletzungen
können
Sanktionen
nach
sich
ziehen.
Neben
persönlichen
Daten
sind
Nachweise
über
Einkommen,
Vermögen,
Miete
und
Beschäftigungsverhältnisse
vorzulegen.
Die
Leistungen
sind
zeitlich
befristet
und
an
Mitwirkungspflichten
geknüpft.