Rechtsverfolgung
Rechtsverfolgung bezeichnet im deutschen Recht den Prozess der Durchsetzung und Verteidigung von Rechten durch gerichtliche oder behördliche Mittel. Der Begriff umfasst die Gesamtheit der Maßnahmen, mit denen Ansprüche geltend gemacht, Rechtsstreitigkeiten entschieden oder Rechtspositionen wiederhergestellt werden. Er wird vor allem im zivilrechtlichen Kontext verwendet, kann aber auch verwaltungsrechtliche Verfahren oder das Strafrecht berühren, wobei dort häufiger der Begriff Strafverfolgung gebräuchlich ist. Als Oberbegriff schließt Rechtsverfolgung sowohl Klageverfahren als auch Vollstreckungsmaßnahmen ein.
Ablauf: Ein Rechtsverfolgungsverfahren beginnt gewöhnlich mit der Einreichung einer Klage oder eines Antrags beim zuständigen Gericht.
Kosten, Vertretung und Rechtsmittel: Die Verfahren verursachen Gerichtskosten und Anwaltsgebühren. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht Prozesskostenhilfe oder