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Rechtsverfolgung

Rechtsverfolgung bezeichnet im deutschen Recht den Prozess der Durchsetzung und Verteidigung von Rechten durch gerichtliche oder behördliche Mittel. Der Begriff umfasst die Gesamtheit der Maßnahmen, mit denen Ansprüche geltend gemacht, Rechtsstreitigkeiten entschieden oder Rechtspositionen wiederhergestellt werden. Er wird vor allem im zivilrechtlichen Kontext verwendet, kann aber auch verwaltungsrechtliche Verfahren oder das Strafrecht berühren, wobei dort häufiger der Begriff Strafverfolgung gebräuchlich ist. Als Oberbegriff schließt Rechtsverfolgung sowohl Klageverfahren als auch Vollstreckungsmaßnahmen ein.

Ablauf: Ein Rechtsverfolgungsverfahren beginnt gewöhnlich mit der Einreichung einer Klage oder eines Antrags beim zuständigen Gericht.

Kosten, Vertretung und Rechtsmittel: Die Verfahren verursachen Gerichtskosten und Anwaltsgebühren. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht Prozesskostenhilfe oder

Es
folgen
Begründung,
Beweisaufnahme
und
eine
Entscheidung
des
Gerichts.
Gegen
Entscheidungen
stehen
Rechtsmittel
wie
Berufung
oder
Revision
offen.
Ist
der
Titel
rechtskräftig
vollstreckbar
(z.
B.
Urteil,
Vergleiche,
Vollstreckungsbescheid),
können
Vollstreckungsmaßnahmen
eingeleitet
werden,
etwa
Zwangsvollstreckung,
Pfändung
oder
andere
Durchsetzungshandlungen,
um
die
Rechtsfolgen
durchzusetzen.
Beratungshilfe.
Rechtsverfolgung
dient
der
Ausgleich
von
Rechtsverletzungen,
der
Wiederherstellung
rechtlich
geschützter
Stellung
und
dem
Rechtsfrieden;
sie
orientiert
sich
an
Rechtsstaatlichkeit,
Gleichbehandlung
und
dem
Grundsatz
der
Verfügbarkeit
gerichtlicher
Rechtsbehelfe.