Home

Pfändung

Pfändung bezeichnet im deutschen Zwangsvollstreckungsrecht die Einziehung von Vermögenswerten eines Schuldners durch einen Gläubiger auf Basis einer gerichtlichen Anordnung. Ziel ist es, aus dem gepfändeten Vermögen den ausstehenden Betrag zu sichern oder zu erfüllen. Eine Pfändung setzt in der Regel einen vollstreckbaren Titel voraus, etwa ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid, sowie einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Gerichts, der dem Schuldner und ggf. Drittschuldnern bekannt gegeben wird.

Es gibt verschiedene Formen der Pfändung. Die bekannteste ist die Lohn- oder Gehaltspfändung, bei der aus dem

Der Schuldner hat Schutzmechanismen, um das Existenzminimum nicht zu gefährden. Dazu gehören Pfändungsfreibeträge, die je nach

Die Pfändung endet in der Regel mit der vollständigen Befriedigung der Gläubiger oder durch gerichtliche Entscheidung,

---

Arbeitsentgelt
ein
bestimmter
Teil
bis
zur
Begleichung
der
Forderung
einbehalten
wird.
Eine
Kontopfändung
erfolgt
gegen
Bankguthaben,
wobei
regelmäßig
ein
pfändungsfreier
Betrag
verbleibt.
Die
Forderungspfändung
richtet
sich
gegen
empfangene
Zahlungen
einer
dritten
Stelle
an
den
Schuldner,
die
dann
direkt
an
den
Gläubiger
fließen.
Außerdem
kann
bewegliche
oder
unbewegliche
Sache
gepfändet
und,
sofern
notwendig,
versteigert
werden.
Einkommens-
und
Familiensituation
festgelegt
sind,
sowie
die
Möglichkeit,
ein
Pfändungsschutzkonto
(P-Konto)
zu
führen,
das
einen
monatlichen
Schutzbetrag
sichert.
Weiterhin
können
Schuldner
Widerspruch
einlegen
oder
Ratenzahlungen
vereinbaren;
in
manchen
Fällen
können
auch
Einreden
oder
Härtefallregelungen
greifen.
dass
weitere
Vollstreckungsmaßnahmen
nicht
mehr
zulässig
sind.