Pfändung
Pfändung bezeichnet im deutschen Zwangsvollstreckungsrecht die Einziehung von Vermögenswerten eines Schuldners durch einen Gläubiger auf Basis einer gerichtlichen Anordnung. Ziel ist es, aus dem gepfändeten Vermögen den ausstehenden Betrag zu sichern oder zu erfüllen. Eine Pfändung setzt in der Regel einen vollstreckbaren Titel voraus, etwa ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid, sowie einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Gerichts, der dem Schuldner und ggf. Drittschuldnern bekannt gegeben wird.
Es gibt verschiedene Formen der Pfändung. Die bekannteste ist die Lohn- oder Gehaltspfändung, bei der aus dem
Der Schuldner hat Schutzmechanismen, um das Existenzminimum nicht zu gefährden. Dazu gehören Pfändungsfreibeträge, die je nach
Die Pfändung endet in der Regel mit der vollständigen Befriedigung der Gläubiger oder durch gerichtliche Entscheidung,
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