Kontopfändung
Kontopfändung bezeichnet die gerichtliche Beschlagnahme des Guthabens eines Bankkontos eines Schuldners im Rahmen einer Zwangsvollstreckung. Sie erfolgt in Deutschland auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (z. B. Urteil, Vollstreckungsbescheid). Der Gläubiger beantragt beim zuständigen Vollstreckungsgericht die Pfändung. Auf Anordnung wird das Konto durch die Bank gesperrt; Guthaben werden bis zur Höhe der gesetzlich festgelegten Pfändungsfreibeträge an den Gläubiger abgeführt; der restliche Guthaben bleibt dem Kontoinhaber erhalten. Die Maßnahmen richten sich nach persönlichen Lebensumständen; die Pfändungsfreibeträge erhöhen den Betrag, der dem Schuldner monatlich verbleibt.
In der Praxis erfolgt oft ein Kontakt über den Gerichtsvollzieher oder das Vollstreckungsgericht. Der Kontoinhaber kann,
Neben der Kontopfändung gibt es weitere Formen der Zwangsvollstreckung, wie Lohnpfändung oder Kontoüberweisung im Rahmen eines