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Kontopfändung

Kontopfändung bezeichnet die gerichtliche Beschlagnahme des Guthabens eines Bankkontos eines Schuldners im Rahmen einer Zwangsvollstreckung. Sie erfolgt in Deutschland auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (z. B. Urteil, Vollstreckungsbescheid). Der Gläubiger beantragt beim zuständigen Vollstreckungsgericht die Pfändung. Auf Anordnung wird das Konto durch die Bank gesperrt; Guthaben werden bis zur Höhe der gesetzlich festgelegten Pfändungsfreibeträge an den Gläubiger abgeführt; der restliche Guthaben bleibt dem Kontoinhaber erhalten. Die Maßnahmen richten sich nach persönlichen Lebensumständen; die Pfändungsfreibeträge erhöhen den Betrag, der dem Schuldner monatlich verbleibt.

In der Praxis erfolgt oft ein Kontakt über den Gerichtsvollzieher oder das Vollstreckungsgericht. Der Kontoinhaber kann,

Neben der Kontopfändung gibt es weitere Formen der Zwangsvollstreckung, wie Lohnpfändung oder Kontoüberweisung im Rahmen eines

insbesondere
durch
das
Einrichten
eines
Pfändungsschutzkontos
(P-Konto),
dafür
sorgen,
dass
der
notwendige
Grundbedarf
geschützt
bleibt.
Ein
P-Konto
schützt
einen
monatlich
festgelegten
Betrag
vor
Pfändung;
der
Rest
des
Guthabs
kann,
sofern
vorhanden,
gepfändet
werden.
Die
genauen
Beträge
ergeben
sich
aus
den
jeweiligen
Pfändungstabellen
beziehungsweise
den
Regelungen
zum
P-Konto.
Der
Schuldner
kann
gegen
eine
Kontopfändung
Widerspruch
einlegen
oder
das
Verfahren
in
Einvernehmen
mit
dem
Gläubiger
regeln.
gerichtlichen
Pfändungstitels.
Bei
Fragen
sollten
Betroffene
rechtzeitig
eine
Schuldnerberatung
oder
einen
Rechtsanwalt
konsultieren.