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Einreden

Einreden sind juristische Einwände, die der Beklagte in einem Rechtsstreit geltend machen kann, um die Durchsetzung einer Forderung zu verhindern oder zu reduzieren. Sie richten sich gegen die Anspruchsgrundlage oder deren Durchsetzung und dienen dazu, die Rechtsfolgen des Anspruchs abzuwenden, zu begrenzen oder zu verzögern. Einreden können materieller Natur sein (Gründe, warum der Anspruch nicht besteht oder nicht durchsetzbar ist) oder verfahrensrechtlicher Art (Hindernisse oder Verzögerungen im Verfahren).

Zu den typischen materiellen Einreden gehören unter anderem Verjährung, also der Einwand, dass der Anspruch zeitlich

Verfahrensrechtliche Einreden betreffen die Form, in der eine Klage erhoben oder geführt wird, etwa Mängel der

Einreden spielen eine zentrale Rolle im Zivilprozess, da sie dem Beklagten wirksame Mittel bieten, sich gegen

verfallen
ist;
fehlen
eines
Rechtsgrundes
für
die
Forderung
(etwa
weil
ein
Vertrag
nicht
wirksam
zustande
gekommen
ist
oder
der
Anspruch
bereits
erfüllt
wurde);
sowie
Rechtsanfechtungen
oder
Nichtigkeitsgründe
eines
zugrunde
liegenden
Rechtsgeschäft.
In
manchen
Fällen
wird
auch
die
Gegenseite
durch
eine
Gegenforderung
oder
Aufrechnung
entlastet,
wobei
die
Gegenforderung
als
Einrede
oder
als
eigenständige
Rechtsfolge
genutzt
wird.
Zuständigkeit,
fehlende
Prozessvoraussetzungen
oder
unzulässige
Klageformen.
Die
Einrede
muss
in
der
Regel
in
der
Klageerwiderung
oder
zu
einem
bestimmten
Verfahrenszeitpunkt
geltend
gemacht
werden.
Das
Gericht
prüft
die
Begründetheit
der
Einrede
und
kann
daraufhin
den
Anspruch
ganz
oder
teilweise
abweisen,
ruhen
lassen
oder
dem
Verfahren
bestimmte
Anträge
folgen
lassen.
unberechtigte
oder
unbegründete
Forderungen
zu
wehren,
ohne
das
materielle
Recht
neu
begründen
zu
müssen.