Aufrechnung
Aufrechnung ist ein Rechtsinstitut im Zivilrecht, durch das zwei gegenseitig bestehenden Forderungen derselben Parteien miteinander verrechnet werden. Wenn eine Aufrechnung wirksam erfolgt, werden die gegenseitigen Ansprüche bis zur Höhe des kleineren Betrags erfüllt, der darüber hinausgehende Betrag des größeren Anspruchs bleibt bestehen oder wird fällig.
Voraussetzungen der Aufrechnung sind grundsätzlich: Es müssen gegenseitige Forderungen bestehen, die zwischen denselben Parteien bestehen; die
Der Aufrechnungsakt erfolgt durch eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Gegenüber; die Aufrechnung kann auch durch schrifteliche
Typische Anwendungsbereiche umfassen Verträge, Liefer- und Leistungsbeziehungen sowie alltägliche Zahlungswege zwischen Unternehmen oder Privatpersonen. Die Aufrechnung
Zusammenfassend dient die Aufrechnung der effizienten Abwicklung gegenseitiger Verbindlichkeiten, indem sie gegenseitige Forderungen bis zur Höhe