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Meinungsfreiheit

Meinungsfreiheit bezeichnet das Recht des Einzelnen, eigene Ansichten zu besitzen, zu äußern und zu verbreiten sowie Informationen und Ideen durch verschiedene Medien zu empfangen. Sie umfasst politische, religiöse, wissenschaftliche, kulturelle Äußerungen sowie journalistische Berichterstattung und künstlerische Ausdrucksformen. In vielen Rechtsordnungen gilt sie als Grundrecht, das die aktive Teilnahme an öffentlichen Debatten und die Mitwirkung an der Meinungsbildung schützt.

Die rechtliche Grundlage variiert je nach Rechtsordnung. International beziehen sich viele Staaten auf die Allgemeine Erklärung

Gegenüber dem Recht stehen bestimmte Schranken: Äußerungen dürfen nicht andere Rechte verletzen, dürfen keine Straftaten fördern

der
Menschenrechte
(Art.
19)
und
den
Internationalen
Pakt
über
bürgerliche
und
politische
Rechte
(Art.
19).
Auf
europäischer
Ebene
schützen
die
Europäische
Menschenrechtskonvention
(Art.
10)
und
die
EU-Grundrechtecharta
die
Rede-
und
Informationsfreiheit.
In
Deutschland
ist
die
Meinungsfreiheit
in
Artikel
5
des
Grundgesetzes
verankert;
diese
Freiheit
findet
ihre
Schranken
in
den
allgemeinen
Gesetzen.
Die
Pressefreiheit
und
die
Freiheit
der
Berichterstattung
durch
Rundfunk
und
Film
werden
ebenfalls
gewährleistet.
oder
zu
Gewalt
aufrufen,
und
müssen
in
vielen
Jurisdiktionen
den
Schutz
der
persönlichen
Ehre,
des
Jugendschutzes
und
der
Privatsphäre
berücksichtigen.
Besonders
in
der
digitalen
Ära
gewinnen
Fragen
der
Moderation
von
Plattformen,
Hassrede,
Desinformation
und
Regulierung
von
Online-Inhalten
an
Bedeutung.
Debatten
drehen
sich
oft
um
das
Gleichgewicht
zwischen
offener
Debatte,
öffentlichem
Interesse
und
dem
Schutz
von
Minderheiten
und
Einzelnen.