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Rundfunk

Rundfunk bezeichnet die Verbreitung von audiovisuellen Inhalten an ein breites Publikum, überwiegend durch Rundfunksender über elektromagnetische Übertragung. Dazu gehören Radio- und Fernsehprogramme, die in der Regel linear ausgestrahlt werden; mit der Digitalisierung zählen auch Internet-Streaming, On-Demand-Angebote und mobile Verbreitungswege dazu. Der Begriff wird vor allem im deutschsprachigen Raum verwendet und umfasst sowohl öffentlich-rechtliche als auch private Anbieter sowie neue Verbreitungsformen.

Etymologisch setzt sich Rundfunk aus rund (umfassend, allgemein) und Funk (Funktechnik) zusammen. Ursprünglich bezeichnete der Begriff

Historisch entwickelte sich der Rundfunk im 20. Jahrhundert aus Experimenten mit drahtloser Übertragung. In vielen Ländern

Finanzierung und Regulierung: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk wird in der Regel durch Gebühren oder Beiträge finanziert und durch

die
Verbreitung
von
Signalen
an
viele
Empfänger,
nicht
nur
an
einzelne
Abnehmer.
entstanden
öffentlich-rechtliche
Rundfunksysteme
mit
dem
Auftrag,
Bildung,
Kultur,
Information
und
Unterhalt
zu
liefern.
In
Deutschland
führte
dies
nach
dem
Zweiten
Weltkrieg
zur
Bildung
öffentlich-rechtlicher
Rundfunkanstalten;
heute
gehören
ARD,
ZDF
und
Deutschlandradio
zu
den
zentralen
nationalen
Strukturen.
In
Österreich
ist
der
ÖRF
bzw.
ORF
der
öffentliche
Rundfunk,
in
der
Schweiz
die
SRG
SSR.
Private
Anbieter
ergänzen
das
Spektrum,
insbesondere
im
Fernsehen
und
über
das
Internet.
staatliche
bzw.
landesrechtliche
Verträge
sowie
Aufsichtsstrukturen
reguliert,
um
Unabhängigkeit
vom
politischen
System
zu
sichern.
Mit
der
digitalen
Transformation
haben
Rundfunkanstalten
ihr
Angebot
um
Online-Streams,
Mediatheken
und
Mobile
Apps
erweitert,
ohne
ihren
grundsätzlichen
Bildungs-
und
Informationsauftrag
zu
verlieren.