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Vollziehung

Vollziehung bezeichnet in der Rechtsordnung den Prozess der praktischen Umsetzung und Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsnormen, gerichtlichen Entscheidungen oder verwaltungsrechtlichen Anordnungen durch die zuständigen Behörden. Der Begriff betont die operative Anwendung der Rechtsordnung in der Praxis, das heißt das Tätigwerden von Behörden, Gerichten und deren Organisationen zur Durchsetzung von Pflichten und zum Erreichen von Rechtsfolgen.

In Deutschland wird der Begriff in mehreren Bereichen verwendet. Im Zivilrecht spricht man von Vollziehung oder

Vollziehung wird durch verschiedene Akteure getragen: Gerichte, Staatsanwaltschaften, Vollzugsbehörden, Polizei, Finanz- oder Ausländerbehörden. Die Instrumente reichen

Unterscheidung zu verwandten Begriffen: Im allgemeinen Sprachgebrauch wird häufiger von Vollzug gesprochen; Vollziehung ist in einigen

Siehe auch: Vollzug, Zwangsvollstreckung, Verwaltungsakt, Rechtsmittel, Verfahrensrecht.

Zwangsvollstreckung,
wenn
ein
Urteil,
ein
Vergleich
oder
ein
Vollstreckungsbescheid
durch
Zwangsmittel
durchgesetzt
wird.
Im
Verwaltungsrecht
umfasst
der
Vollzug
die
Umsetzung
verwaltungsrechtlicher
Entscheidungen
wie
Verfügungen,
Genehmigungen
oder
Auflagen
durch
die
betroffenen
Behörden.
Im
Straf-
und
Polizeirecht
sind
Vollzugstätigkeiten
wie
die
Vollstreckung
von
Freiheits-
oder
Geldstrafen,
Haftbefehle
oder
Maßnahmen
zur
Gefahrenabwehr
Bestandteil
des
Vollzugs.
von
Verwarnungen
und
Platzverweisen
bis
zu
Zwangsmitteln
(Durchsuchung,
Haft,
Zwangseinweisungen),
Pfändung
oder
anderen
Durchführungsmaßnahmen.
Rechtswege
wie
Rechtsmittel,
Widerspruch
oder
Gerichtsbeschwerden
sichern
die
Rechtsstaatlichkeit
und
Kontrolle.
Rechtsquellen
eine
wörtliche
Bezeichnung
für
die
Ausführung
von
Entscheidungen,
oft
in
älteren
oder
fachsprachlichen
Kontexten.
Der
Kern
ist
jedoch
die
Umsetzung
der
Rechtsnormen
in
konkrete
Wirkungen.