Vollziehung
Vollziehung bezeichnet in der Rechtsordnung den Prozess der praktischen Umsetzung und Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsnormen, gerichtlichen Entscheidungen oder verwaltungsrechtlichen Anordnungen durch die zuständigen Behörden. Der Begriff betont die operative Anwendung der Rechtsordnung in der Praxis, das heißt das Tätigwerden von Behörden, Gerichten und deren Organisationen zur Durchsetzung von Pflichten und zum Erreichen von Rechtsfolgen.
In Deutschland wird der Begriff in mehreren Bereichen verwendet. Im Zivilrecht spricht man von Vollziehung oder
Vollziehung wird durch verschiedene Akteure getragen: Gerichte, Staatsanwaltschaften, Vollzugsbehörden, Polizei, Finanz- oder Ausländerbehörden. Die Instrumente reichen
Unterscheidung zu verwandten Begriffen: Im allgemeinen Sprachgebrauch wird häufiger von Vollzug gesprochen; Vollziehung ist in einigen
Siehe auch: Vollzug, Zwangsvollstreckung, Verwaltungsakt, Rechtsmittel, Verfahrensrecht.