Willensäußerung
Willensäußerung, im deutschen Zivilrecht synonym für Willenserklärung, bezeichnet die Äußerung eines Willens, die darauf gerichtet ist, eine Rechtsfolge herbeizuführen. Sie ist die Grundlage für die rechtliche Bindung einer Person an eine bestimmte Rechtsfolge, etwa den Abschluss eines Vertrags oder die Errichtung eines Testaments. Nach dem BGB umfasst sie mündliche, schriftliche oder konkludente (durch Verhalten) geäußerte Willenbekundungen.
Willensäußerungen können unterschiedliche Formen und Wirkungen haben. Man unterscheidet empfangsbedürftige Willenserklärungen, die dem Empfänger zugehen müssen
Für das Zustandekommen vieler Rechtsgeschäfte ist der konkrete Wille der Beteiligten maßgeblich. Ein Vertrag entsteht durch