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Pflichtleistung

Pflichtleistung ist ein Begriff des deutschen Sozialrechts und bezeichnet Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gesetzlich vorgeschrieben sind und allen Versicherten zustehen. Pflichtleistungen bilden den grundlegenden, einheitlichen Leistungsumfang der GKV und sichern eine flächendeckende medizinische Versorgung, unabhängig von individueller Zahlungsfähigkeit. Der konkrete Inhalt ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) und dem vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten Leistungskatalog; dort wird festgelegt, welche Behandlungen, Therapien und Hilfsmittel erstattet werden und unter welchen Bedingungen.

Zu den typischerweise als Pflichtleistungen geltenden Bereichen gehören medizinische Behandlung und Diagnostik, Krankenhausbehandlung, verschreibungspflichtige Arzneimittel und

Neben den Pflichtleistungen können Krankenkassen zusätzliche Leistungen anbieten, die nicht zur regulären Versorgung gehören (Zusatzleistungen) oder

Heilmittel,
ärztliche
und
psychotherapeutische
Leistungen,
rehabilitative
Maßnahmen
sowie
zahnärztliche
Versorgung
einschließlich
Zahnersatz.
Außerdem
umfassen
Pflichtleistungen
präventive
Angebote
wie
Impfungen
und
Vorsorgeuntersuchungen,
sowie
medizinische
Hilfsmittel,
Pflegehilfen,
Rehabilitations-
und
Palliativversorgung.
Der
Anspruch
entsteht
durch
die
Zugehörigkeit
zur
GKV;
einige
Leistungen
können
je
nach
Fall
mit
Zuzahlungen
oder
spezifischen
Genehmigungsverfahren
verbunden
sein.
privat
abzurechnen
sind.
Pflichtleistungen
dienen
somit
der
Sicherstellung
einer
allgemeinen
medizinischen
Grundversorgung
und
dem
Schutz
vor
finanzieller
Belastung
bei
Erkrankungen.