Pflichtleistung
Pflichtleistung ist ein Begriff des deutschen Sozialrechts und bezeichnet Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gesetzlich vorgeschrieben sind und allen Versicherten zustehen. Pflichtleistungen bilden den grundlegenden, einheitlichen Leistungsumfang der GKV und sichern eine flächendeckende medizinische Versorgung, unabhängig von individueller Zahlungsfähigkeit. Der konkrete Inhalt ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) und dem vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten Leistungskatalog; dort wird festgelegt, welche Behandlungen, Therapien und Hilfsmittel erstattet werden und unter welchen Bedingungen.
Zu den typischerweise als Pflichtleistungen geltenden Bereichen gehören medizinische Behandlung und Diagnostik, Krankenhausbehandlung, verschreibungspflichtige Arzneimittel und
Neben den Pflichtleistungen können Krankenkassen zusätzliche Leistungen anbieten, die nicht zur regulären Versorgung gehören (Zusatzleistungen) oder