Aufsichtsorganen
Aufsichtsorgane bezeichnen Organe, die die Tätigkeit einer Organisation überwachen, prüfen und kontrollieren. Der Begriff wird in verschiedenen Kontexten verwendet, insbesondere in der Unternehmensführung sowie in der öffentlichen Verwaltung. In der Praxis dient ein Aufsichtsorgan der Überwachung der Geschäftsführung, der Sicherstellung ordnungsgemäßer Entscheidungsprozesse und der Wahrung von Interessen von Anteilseignern, Nutzern oder der Allgemeinheit.
In Deutschland und Österreich ist im Aktien- bzw. GmbH-Recht der Aufsichtsrat bzw. der entsprechende Aufsichtsorgan der
Die Zusammensetzung variiert je nach Rechtsform und Unternehmensgröße. In vielen Großunternehmen bestehen Aufsichtsräte aus von der
Neben der privaten Wirtschaft kommen Aufsichtsorgane auch in öffentlichen Unternehmen, Regulierungsbehörden und Non-Profit-Organisationen vor, wo sie