Home

Aufsichtsorganen

Aufsichtsorgane bezeichnen Organe, die die Tätigkeit einer Organisation überwachen, prüfen und kontrollieren. Der Begriff wird in verschiedenen Kontexten verwendet, insbesondere in der Unternehmensführung sowie in der öffentlichen Verwaltung. In der Praxis dient ein Aufsichtsorgan der Überwachung der Geschäftsführung, der Sicherstellung ordnungsgemäßer Entscheidungsprozesse und der Wahrung von Interessen von Anteilseignern, Nutzern oder der Allgemeinheit.

In Deutschland und Österreich ist im Aktien- bzw. GmbH-Recht der Aufsichtsrat bzw. der entsprechende Aufsichtsorgan der

Die Zusammensetzung variiert je nach Rechtsform und Unternehmensgröße. In vielen Großunternehmen bestehen Aufsichtsräte aus von der

Neben der privaten Wirtschaft kommen Aufsichtsorgane auch in öffentlichen Unternehmen, Regulierungsbehörden und Non-Profit-Organisationen vor, wo sie

zentrale
Bestandteil
der
Zwei-Gremien-Struktur
der
Unternehmensführung.
Der
Aufsichtsrat
überwacht
den
Vorstand
bzw.
die
Geschäftsführung,
berät
bei
wesentlichen
Fragen
und
genehmigt
Maßnahmen
von
grundlegender
Bedeutung.
Zu
seinen
Hauptaufgaben
gehören
die
Bestellung
und
Abberufung
von
Vorstandsmitgliedern,
die
Prüfung
von
Jahresabschluss
und
Lagebericht,
die
Feststellung
des
Jahresabschlusses
sowie
die
Genehmigung
von
größeren
Unternehmensentscheidungen
wie
Kapitalmaßnahmen,
Fusionen
oder
Unternehmensverträge.
Außerdem
kann
der
Aufsichtsrat
Ausschüsse,
beispielsweise
für
Prüfung,
Vergütung
oder
Risikomanagement,
einsetzen.
Hauptversammlung
oder
den
Anteilseignern
bestimmten
Mitgliedern
sowie
Arbeitnehmervertretern,
die
im
Rahmen
der
Mitbestimmung
beteiligt
sind.
Die
Amtszeit
und
die
Wahlmodalitäten
liegen
in
der
Regel
in
den
jeweiligen
Gesetzen
und
Satzungen
fest.
Der
Vorsitz
des
Aufsichtsrats
hat
eine
zentrale
organisatorische
Rolle
und
koordiniert
die
Beratungen
und
Beschlussfassungen.
ebenfalls
Aufsicht,
Transparenz
und
Rechenschaft
sicherstellen
sollen.
Das
Prinzip
bleibt
die
unabhängige
Überwachung
der
verantwortlichen
Führung.