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Landesbehörden

Landesbehörden sind die Exekutivorgane eines deutschen Bundeslandes. Sie stehen unter der Landesregierung und setzen Landesgesetze in Verwaltungspraxis um. Zu ihren Aufgaben gehören die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen, die Umsetzung von Politikfeldern wie Bildung, Polizei, Gesundheit, Umwelt, Verkehr und Finanzen, sowie die Erteilung von Genehmigungen, die Aufsicht über Kommunen und die Durchsetzung von Rechtsvorschriften auf Landesebene.

Organisatorisch gliedern sich Landesbehörden in Ministerien und nachgeordnete Behörden. Zusätzlich gibt es regionale Verwaltungsstrukturen wie Regierungspräsidien

In Deutschland bestehen die Landesbehörden vor allem in Bereichen, die den Ländern vorbehalten sind oder deren

Beispiele für typische Landesbehörden sind die Innenministerien, Bildungsministerien, Finanzministerien sowie Umwelt-, Wissenschafts- und Gesundheitsbehörden. Ihre konkrete

oder
Bezirksregierungen,
die
Aufgaben
auf
Ebene
mehrerer
Kreise
bündeln.
Die
Behörden
arbeiten
in
der
Regel
eng
mit
Kommunen,
Kammern
und
dem
Bund
zusammen.
Sie
sind
fachlich
eigenständig
in
ihren
Entscheidungen,
aber
an
die
Richtlinien
der
Landesregierung
sowie
an
die
Rechtsordnung
gebunden
und
unterliegen
der
Rechtsaufsicht
durch
Gerichte
und
Parlamente.
Ausführung
dem
Land
übertragen
ist.
Das
umfasst
typischerweise
Bildungs-
und
Kultur-,
Innen-
(Sicherheit,
Bevölkerungsschutz),
Finanz-,
Umwelt-,
Gesundheits-
und
Verkehrsaufgaben.
Landesbehörden
tragen
auch
die
Verwaltungspraxis
in
Bereichen
wie
Denkmalschutz,
Bauaufsicht,
Arbeits-
und
Sozialverwaltung
sowie
regionale
Planungs-
und
Infrastrukturaufgaben.
Ausgestaltung
variiert
je
nach
Bundesland,
doch
sie
bilden
das
zentrale
Verwaltungssystem,
das
die
Politik
der
Landesregierung
in
die
Praxis
überführt.