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Exekutivorgane

Exekutivorgane bezeichnet in der politischen Wissenschaft die Institutionen, die für die Ausführung von Gesetzen, die Verwaltung des Staates und die Gestaltung der Politik zuständig sind. Sie bilden zusammen mit Legislative und Judikative die drei Gewalten und arbeiten im Rahmen der Verfassung.

Die Aufgaben der Exekutive umfassen die Umsetzung von Gesetzen, die Verwaltung des öffentlichen Dienstes, den Haushalts-

Der Aufbau der Exekutive variiert je nach verfassungsrechtlichem System. In parlamentarisch verfassten Staaten bestimmen der Regierungschef

Beispiele: In Deutschland liegt die Exekutive beim Bundeskanzler und dem Bundeskabinett, ergänzt durch den Bundespräsidenten als

und
Ressourcenhaushalt,
die
Außen-
und
Verteidigungspolitik
sowie
die
Aufsicht
über
Behörden
und
Ministerien.
Sie
bereitet
politische
Vorlagen
und
Regierungsprogramme
vor
und
führt
Krisenmanagement
sowie
Verwaltungsgeschäfte
durch.
(z.
B.
Premierminister
oder
Kanzler)
und
das
Kabinett
die
Exekutive;
der
Staatsoberhaupt
(Präsident
oder
Monarch)
hat
meist
überwiegend
repräsentative
Aufgaben.
In
präsidialen
Systemen
führt
der
Präsident
als
Staatsoberhaupt
auch
die
Regierung,
unterstützt
von
Ministerien
und
ausführenden
Behörden;
das
Parlament
übt
Kontrollrechte
aus.
Halbpräsidentielle
oder
semipräsidentielle
Systeme
kombinieren
Elemente
beider
Modelle,
etwa
mit
einem
stark
handelnden
Präsidenten
und
einem
vom
Parlament
gewählten
Ministerpräsidenten.
Staatsoberhaupt;
in
den
Vereinigten
Staaten
beim
Präsidenten
und
dem
Kabinett
mit
nationalen
Behörden;
in
Frankreich
beim
Präsidenten
und
dem
Premierminister
mit
den
Ministerien.
Exekutive
Organe
unterliegen
der
Parlaments-
und
Verfassungsaufsicht
und
arbeiten
mit
Gerichten
sowie
unabhängigen
Aufsichtsbehörden
zusammen.