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Verwaltungsverfahrensgesetz

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist das zentrale Gesetz in Deutschland, das das allgemeine Verwaltungsverfahren regelt. Es setzt den formellen Rahmen dafür, wie Behörden des Bundes in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten Verfahren durchführen und Entscheidungen treffen.

Es regelt den Ablauf von Beginn des Verfahrens bis zur Verkündung der Entscheidung. Dazu gehören die Einleitung

Für Rechtsmittel regelt das VwVfG den Weg der Anfechtung von Verwaltungsakten. Gegen einen solchen Akt können

Zusammen mit spezialgesetzlichen Vorschriften und den landesrechtlichen Regelungen bildet das VwVfG die Grundlage für faire Verfahrensabläufe

eines
Verfahrens
(Anträge
oder
behördliche
Einleitung),
die
Beteiligungsrechte
der
Betroffenen,
einschließlich
Anhörung
und
Akteneinsicht,
die
Vertretung
durch
Bevollmächtigte,
Beweisanträge
und
Beweismittel,
Fristen,
Form
und
Inhalt
der
Entscheidungen
sowie
deren
Begründung.
Es
unterscheidet
zwischen
Verwaltungsakten,
die
Rechte
oder
Pflichten
schaffen,
ändern
oder
bestätigen,
und
dem
allgemeinen
Verwaltungsverfahren.
Rechtsbehelfe
eingelegt
werden,
der
typische
Weg
führt
über
den
Widerspruch
oder
ggf.
eine
gerichtliche
Überprüfung
vor
den
Verwaltungsgerichten.
Das
Gesetz
setzt
auch
Pflichten
wie
Begründung
der
Entscheidung,
ordnungsgemäße
Bekanntgabe
und
Gleichbehandlung
der
Beteiligten
fest.
in
der
öffentlichen
Verwaltung.
Es
regelt
nicht
den
Inhalt
der
Entscheidung,
sondern
das
Verfahren
zu
deren
Erlangung
und
deren
Rechtsfolgen.
Das
Gesetz
wurde
im
Laufe
der
Zeit
angepasst,
um
neuen
Anforderungen
der
Verwaltung
gerecht
zu
werden.