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Ehrenmitglieder

Ein Ehrenmitglied ist eine Person, der von einer Organisation aus besonderen Verdiensten oder langjährigem Engagement für die Organisation oder ein Fachgebiet der Ehrentitel verliehen wird. Der Status ist in der Regel symbolisch und unterscheidet sich von einem ordentlichen Mitglied durch die Art der Beteiligung am Verein, seiner Rechte und Pflichten.

Die Rechte und Pflichten variieren stark je nach Organisation. Üblich ist, dass Ehrenmitglieder keinen regelmäßigen Mitgliedsbeitrag

Die Ernennung erfolgt in der Regel durch Beschluss des Vorstands oder der Generalversammlung, laut Satzung oder

Verbreitung und Funktion: Ehrenmitgliedschaften finden sich in Sportvereinen, Kultur- und Wissenschaftsorganisationen, Stiftungen und anderen Vereinen. Sie

zahlen;
oft
genießen
sie
Zutritt
zu
Veranstaltungen,
erhalten
Informationen
oder
erhalten
besondere
Ehrungen.
Stimmrechte
in
Mitgliederversammlungen,
das
Recht
zur
Ausübung
eines
Vorstandsamts
oder
andere
aktive
Rechte
sind
in
vielen
Fällen
eingeschränkt
oder
ausgeschlossen;
manche
Organisationen
gewähren
eingeschränkte
oder
gar
volle
Rechte.
durch
eine
Ausschusskommission.
Kriterien
sind
herausragende
Verdienste,
langjährige
Mitgliedschaft,
signifikante
Beiträge
zur
Mission
oder
Entwicklung
der
Organisation.
Die
Ernennung
erfolgt
meist
auf
Lebenszeit;
ein
Widerruf
kann
in
einigen
Fällen
möglich
sein,
etwa
bei
schweren
Verstößen
gegen
die
Satzung.
dienen
der
Anerkennung
besonderer
Leistungen,
der
Verbindung
zur
Organisation
und
der
Symbolisierung
von
Zugehörigkeit,
auch
wenn
die
Person
nicht
regelmäßig
an
der
Organisation
teilnimmt.