Ernennung
Ernennung bezeichnet den formellen Akt der Übertragung eines Amtes oder einer Funktion auf eine Person durch eine zuständige Autorität. Der Begriff wird vor allem im öffentlichen Recht verwendet, kann aber auch in privaten Organisationen vorkommen. Typische Fälle sind die Ernennung von Regierungsmitgliedern, Richtern, Diplomaten oder anderen Amtsträgern sowie die Ernennung von Organen in Unternehmen.
Der Vorgang der Ernennung erfolgt in der Regel durch eine ausdrückliche Entscheidung der zuständigen Instanz, oft
Der Begriff hebt den formellen Charakter der Übertragung hervor. Er unterscheidet sich von der Berufung oder
In Deutschland, Österreich und der Schweiz wird die Ernennung häufig im Zusammenhang mit öffentlichen Ämtern verwendet.