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Stiftungen

Stiftungen sind rechtlich eigenständige, gemeinnützige Organisationen, die durch die Übertragung von Vermögen zu einem festgelegten Zweck gegründet werden. Das Stiftungsvermögen soll dauerhaft erhalten bleiben und wird so verwaltet, dass die angegebenen Ziele langfristig verfolgt werden. Eine Stiftung besitzt Rechtsfähigkeit und darf Gewinne nicht an Stifter oder Eigentümer ausschütten; Überschüsse kommen dem Stiftungszweck zugutekommen.

Die Gründung erfolgt über eine Stiftungsurkunde und Satzung, in denen Zweck, Governance-Strukturen und Regeln für das

Die Governance erfolgt üblicherweise durch ein Gremium wie einen Stiftungsrat oder Verwaltungsrat, das von Gründern oder

Zwecke reichen von wohltätigen, kulturellen, wissenschaftlichen, bildungsbezogenen bis zu sozialen Aktivitäten. Stiftungen können private Stiftungen (Privatstiftungen)

Finanziert werden Stiftungen vor allem durch das Stiftungsvermögen, ergänzt durch Spenden, Fördergelder oder Erträge aus Kapitalanlagen.

In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist die Stiftung ein verbreitetes Modell für langfristige philanthropische Aktivitäten,

Vermögensmanagement
festgelegt
sind.
Die
Stiftung
wird
in
der
Regel
ins
Stiftungsverzeichnis
eingetragen
und
unterliegt
der
Aufsicht
einer
Stiftungsaufsicht
oder
einer
vergleichbaren
Behörde,
die
Rechts-
und
Finanzsicherung
überwacht.
der
Aufsichtsbehörde
eingesetzt
wird.
In
vielen
Stiftungen
gibt
es
zusätzlich
ein
Kuratorium
oder
Beiräte.
Unabhängige
Prüfungen
und
regelmäßige
Berichte
sichern
Transparenz
und
Rechenschaftspflicht.
oder
gemeinnützige/öffentliche
Stiftungen
sein;
letztere
profitieren
oft
von
steuerlichen
Vergünstigungen,
sofern
sie
gemeinnützige
Zwecke
verfolgen.
Die
Ausgabenkontrolle
und
die
Nutzung
der
Mittel
richten
sich
nach
der
Satzung
und
dem
geltenden
Recht.
Forschungsförderung,
kulturelle
Förderung
und
soziale
Dienste.
Unterschiede
in
nationalem
Recht
beeinflussen
Governance,
steuerliche
Behandlung
und
Aufsicht,
doch
bleibt
das
Kernprinzip:
Vermögen
wird
dauerhaft
einem
definierten
Zweck
außerhalb
privater
Nutzung
gewidmet.
Bei
Auflösung
fallen
verbleibende
Vermögenswerte
gemäß
gesetzlicher
Vorgaben
an
andere
gemeinnützige
Einrichtungen.