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Vergünstigungen

Vergünstigungen bezeichnet im Allgemeinen Maßnahmen, durch die Kosten reduziert, Vorteile erleichtert oder Pflichten gemildert werden. In der öffentlichen Verwaltung dienen Vergünstigungen oft dem Zweck, bestimmte Verhaltensweisen zu fördern, soziale Gerechtigkeit zu verbessern oder wirtschaftliche Ziele zu unterstützen. Der Begriff deckt unterschiedliche Instrumente ab, die je nach Rechtsrahmen als steuerliche, wirtschaftliche oder soziale Vergünstigungen ausgestaltet sind.

Arten von Vergünstigungen umfassen steuerliche Vergünstigungen wie Steuermäßigungen, Freibeträge, Pauschbeträge und Abzugsmöglichkeiten; Subventionen oder Zuschüsse, die

Beispiele für Einzelpersonen sind der Kinderfreibetrag, das Kindergeld, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag und die Pendlerpauschale; für Unternehmen die

Rechtlich werden Vergünstigungen durch nationale Gesetze, Steuer- und Sozialrecht sowie durch EU-Beihilfe- und Wettbewerbsregeln geregelt. Sie

von
Staat
oder
Körperschaften
gewährt
werden;
Befreiungen
oder
Erleichterungen
von
Abgaben
oder
Auflagen;
Preisvergünstigungen
und
Rabatte
in
bestimmten
Bereichen;
Beihilfen
und
Fördermittel.
Auch
indirekte
Vorteile
wie
spezielle
Regelungen
in
bestimmten
Sektoren
können
darunter
fallen.
Forschungszulage,
Investitionszulagen
oder
steuerliche
Verlustvorträge.
In
der
Praxis
kommen
zudem
Energie-,
Umwelt-
oder
Sozialförderungen
vor,
die
gezielt
bestimmte
Ziele
wie
Klimaschutz
oder
Beschäftigung
unterstützen.
beeinflussen
Haushalte,
Marktverhalten
und
Verteilungsgerechtigkeit,
verursachen
jedoch
oft
Budgetwirkungen
und
bürokratischen
Aufwand.
Kritisch
diskutiert
werden
Effizienz,
Transparenz,
Zielgenauigkeit
und
potenzielle
Verzerrungen
durch
Bevorzugung
bestimmter
Gruppen
oder
Branchen.