ArbeitnehmerPauschbetrag
Das Begriff „Arbeitnehmerpaar“ bezeichnet in Deutschland und anderen deutschsprachigen Ländern ein Paar, das aus zwei Arbeitnehmern besteht, die gemeinsam in einem Haushalt leben und sich gegenseitig wirtschaftlich und sozial unterstützen. Im rechtlichen und steuerlichen Kontext spielt dieses Konzept vor allem bei der Einkommensteuer, Sozialversicherungen und Familienleistungen eine Rolle.
Steuerlich wird ein Arbeitnehmerpaar oft als „Ehegattenpaar“ oder „Verheiratete“ behandelt, wenn beide im selben Haushalt leben
Sozialversicherungsrechtlich gelten Arbeitnehmerpaare ähnlich wie Ehepaare, wobei die Regelungen je nach Land und Versicherungsträger variieren. In
Ein Arbeitnehmerpaar kann auch in anderen Lebensbereichen eine besondere Rolle spielen, etwa bei der Familienzeit (Elternzeit)